Eigenschaften eines EU-Kennzeichens: In der Europäischen Union darf das Kennzeichen höchsten 52 Zentimeter breit & 11 Zentimeter hoch sein. Die weiße Fläche, mit den Schwarzen Buchstaben und dem EU-Zeichen, muss durch einen Schwarzen Rahmen begrenzt sein. Wer im Autokennzeichen ein D für die Länderkennung hat, kann bei Reisen in der EU auf den D-Aufkleber verzichten.

Kurzzeitkennzeichen Neuregelung
Eingesetzt werden Kurzzeitkennzeichen derzeit für Probefahrten, Prüfungsfahrten sowie für die Überführung von Fahrzeugen. Die Nutzung dieser Kennzeichen ist nur für ein einziges Fahrzeug zulässig. Zu den verschiedenen Facetten des Kurzzeitkennzeichens gehört bisher, dass keine gültige Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung nicht erforderlich ist. Jetzt treten [Weiter…]