In Deutschland werden Sonderkennzeichen für Fahrzeuge von Beamten und Regierungsstellen verwendet. Dazu gehören Fahrzeuge des Bundestages (Legislative), des Bundesrates (Legislative), der Bundesregierung, des Bundespräsidialamtes (Exekutive) und des Bundesverfassungsgerichts (das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet).
Auch die Zollbehörden verwenden spezielle Nummernschilder an ihren Fahrzeugen. Die Bundespolizei, die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk haben ebenfalls Sonderkennzeichen. Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, rote Kennzeichen, grüne Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind einige weitere Arten von Sonderkennzeichen in Deutschland.
Saisonkennzeichen

- Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum, wie den Sommer zulassen.
- Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet.
- Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen.
- Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände).
- Die Kosten variieren je nach Zulassungsdauer, Erlassung der An- und Abmeldegebühren
- Erhältlich bei der Zulassungsstelle.
Rotes Kennzeichen für Händler

- Ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten
- Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben, sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
- Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
- Sachverständige bekommen ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05
- Händler bekommen ein rotes Nummernschild mit der Erkennungsnummer 06
- Oldtimer bekommen ein rotes Kennzeichen mit der 07
- Weitere Infos zum R-Kennzeichen bei Cosmosdirekt
Oldtimer Kennzeichen

- Das rechts angeordnete „H“ für „Historisch“.
- Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
- Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
- Begutachtung nach §23 StVZO durch TÜV, DEKRA oder ähnliche Organisationen wie GTÜ, KÜS oder VÜK
Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer
In Deutschland betrifft das ca. 665.000 Fahrzeuge.
- Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ausgegeben.
- Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
- Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.
- Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
- Kostet ca. 192 Euro für PKWs
Grünes Kennzeichen

- Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
- Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit.
Kurzzeitkennzeichen

- Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
- Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
- Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
- Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
- Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen

- Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
- Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
- Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden.
- Die kosten Variieren je nach Dauer. Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden.
Behördenkennzeichen

- Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, Polizei, Feuerwehr, Kreis- und Stadtverwaltungen.
- Mittelbuchstaben fehlen.
- Je nach regionaler Vorgabe steht die erste Ziffer für eine jeweilige Behörde, z.B. die „7“ in Hamburg für die Polizei.
- Wurden am 01.03.2007 abgeschafft. Neue Fahrzeuge im Staatsdienst erhalten ein normales Kfz-Kennzeichen.
Diplomatenkennzeichen

- Vergibt Sonderrechte (freies parken, wird nicht angehalten).
- Nummernschild fängt mit Null-Nummer an.
- Die erste Zahl hinter der Null steht für das Land.
- Die letzte Ziffer wird der Reihenfolge nach vergeben.
Siehe dazu auch die Vollständige Liste Diplomatenkennzeichen
Botschaftskennzeichen

- Für Fahrzeuge einer Botschaft oder eines Botschaftsangehörigen.
- Die Ziffer vor dem Strich steht für das jeweilige Land.
- Die Zahl nach dem Strich wird einmalig vergeben.
E-Kennzeichen

- Kennzeichen für Elektroautos
- Kostenloses laden an manchen Ladesäulen und -stationen
- Kostenloses parken auf manchen Parkplätzen
THW Kennzeichen (Technisches Hilfswerk)

- Für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) reserviert.
- Werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben.
- Vierstellige Nummern für Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen.
- fünfstellige Nummern für Fahrzeuge von Ortsgruppen.
Kopieren erlaubt mit Quellenangabe: Kfz.net
Weitere Links
- Deutsche Autokennzeichen. Liste der Städte
- Kennzeichen International
- Kennzeichen in Österreich
- Kennzeichen in der Schweiz
- Kennzeichen Generator