Sonderkennzeichen

In Deutschland werden Sonderkennzeichen für Fahrzeuge von Beamten und Regierungsstellen verwendet. Dazu gehören Fahrzeuge des Bundestages (Legislative), des Bundesrates (Legislative), der Bundesregierung, des Bundespräsidialamtes (Exekutive) und des Bundesverfassungsgerichts (das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet).

Auch die Zollbehörden verwenden spezielle Nummernschilder an ihren Fahrzeugen. Die Bundespolizei, die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk haben ebenfalls Sonderkennzeichen. Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, rote Kennzeichen, grüne Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind einige weitere Arten von Sonderkennzeichen in Deutschland.

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen gültig von April bis Oktober
Die zwei Zahlen rechts zeigen an, dass das Kennzeichen von April bis Oktober gültig ist. Das Jahr lässt sich Anhand der Farbe der TÜV Plakette ablesen.
  • Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum, wie den Sommer zulassen.
  • Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet.
  • Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen.
  • Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände).
  • Die Kosten variieren je nach Zulassungsdauer, Erlassung der An- und Abmeldegebühren
  • Erhältlich bei der Zulassungsstelle.

Rotes Kennzeichen für Händler

Rotes Kennzeichen für Händler
Rote Kennzeichen sind reserviert für Probe- und Überführungsfahrten. Diese sind auf bestimmte Nummernkreise eingeschränkt.
  • Ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten
  • Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben, sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
  • Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
  • Sachverständige bekommen ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05
  • Händler bekommen ein rotes Nummernschild mit der Erkennungsnummer 06
  • Oldtimer bekommen ein rotes Kennzeichen mit der 07
  • Weitere Infos zum R-Kennzeichen bei Cosmosdirekt

Oldtimer Kennzeichen

H-Kennzeichen für Oldtimer
Das H im Kennzeichen steht für Historisch. Diese Schilder sind reserviert für Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind. Mit einem H-Kennzeichen spart man Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge.
  • Das rechts angeordnete „H“ für „Historisch“.
  • Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
  • Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
  • Begutachtung nach §23 StVZO durch TÜV, DEKRA oder ähnliche Organisationen wie GTÜ, KÜS oder VÜK

Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer

Rotes Kennzeichen für Oldtimer
In Deutschland betrifft das ca. 665.000 Fahrzeuge.

  • Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ausgegeben.
  • Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
  • Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.
  • Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
  • Kostet ca. 192 Euro für PKWs

Grünes Kennzeichen

Grünes Kennzeichen aus Hamburg
Das grünes Kennzeichen befreit von der Steuer und ist für bestimmte Fahrzeuge reserviert.
  • Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
  • Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen
  • Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
  • Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
  • Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
  • Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
  • Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen
  • Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
  • Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
  • Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden.
  • Die kosten Variieren je nach Dauer. Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden.

Behördenkennzeichen

Behördenkennzeichen
  • Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, Polizei, Feuerwehr, Kreis- und Stadtverwaltungen.
  • Mittelbuchstaben fehlen.
  • Je nach regionaler Vorgabe steht die erste Ziffer für eine jeweilige Behörde, z.B. die „7“ in Hamburg für die Polizei.
  • Wurden am 01.03.2007 abgeschafft. Neue Fahrzeuge im Staatsdienst erhalten ein normales Kfz-Kennzeichen.

Diplomatenkennzeichen

Diplomatenkennzeichen
  • Vergibt Sonderrechte (freies parken, wird nicht angehalten).
  • Nummernschild fängt mit Null-Nummer an.
  • Die erste Zahl hinter der Null steht für das Land.
  • Die letzte Ziffer wird der Reihenfolge nach vergeben.

Siehe dazu auch die Vollständige Liste Diplomatenkennzeichen

Botschaftskennzeichen

Botschaftskennzeichen
  • Für Fahrzeuge einer Botschaft oder eines Botschaftsangehörigen.
  • Die Ziffer vor dem Strich steht für das jeweilige Land.
  • Die Zahl nach dem Strich wird einmalig vergeben.

E-Kennzeichen

Hamburg E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen für Elektroautos hat rechts ein großes sichtbares E.
  • Kennzeichen für Elektroautos
  • Kostenloses laden an manchen Ladesäulen und -stationen
  • Kostenloses parken auf manchen Parkplätzen

THW Kennzeichen (Technisches Hilfswerk)

THW Kennzeichen
  • Für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) reserviert.
  • Werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben.
  • Vierstellige Nummern für Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen.
  • fünfstellige Nummern für Fahrzeuge von Ortsgruppen.

Kopieren erlaubt mit Quellenangabe: Kfz.net


Beitrag zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2023