Beschreibungen und Beispiele von Sonderkennzeichen mit Bildern.
Saisonkennzeichen

- Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum wie den Sommer zulassen.
- Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet.
- Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen.
- Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Strassenverlehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände).
- Die Kosten Variieren je nach Zulassungsdauer, Erlassung der An- und Abmeldegebühren
- Erhältlich bei der Zulassungsstelle
Rotes Kennzeichen für Händler

- Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
- Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
- Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer
In Deutschland betrifft das ca. 665.000 Fahrzeuge.
- Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ausgegeben.
- Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
- Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.
- Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
- Kostet ca. 192 Euro für PKWs
Oldtimer Kennzeichen
In Deutschland haben ca. 160.500 Fahrzeuge ein H-Kennzeichen davon sind 90% PKWs.
- Das rechts angeordnete „H“ für „Historisch“.
- Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
- Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
- Begutachtung nach §23 StVZO durch TÜV, DEKRA oder ähnliche Organisationen wie GTÜ, KÜS oder VÜK
Grünes Kennzeichen

- Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
- Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit.
Kurzzeitkennzeichen

- Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
- Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
- Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
- Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
- Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen

- Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
- Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
- Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden.
- Die kosten Variieren je nach Dauer. Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden.
Behördenkennzeichen

- Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, Polizei, Feuerwehr, Kreis- und Stadtverwaltungen.
- Mittelbuchstaben fehlen.
- Je nach regionaler Vorgabe steht die erste Ziffer für eine jeweilige Behörde, z.B. die „7“ in Hamburg für die Polizei.
- Wurden am 01.03.2007 abgeschafft. Neue Fahrzeuge im Staatsdienst erhalten ein normales Kfz-Kennzeichen.
Diplomatenkennzeichen

- Vergibt Sonderrechte (freies parken, wird nicht angehalten).
- Nummernschild fängt mit Null-Nummer an.
- Die erste Zahl hinter der Null steht für das Land.
- Die letzte Ziffer wird der Reihenfolge nach vergeben.
Siehe dazu auch die Vollständige Liste Diplomatenkennzeichen
Botschaftskennzeichen

- Für Fahrzeuge einer Botschaft oder eines Botschaftsangehörigen.
- Die Ziffer vor dem Strich steht für das jeweilige Land.
- Die Zahl nach dem Strich wird einmalig vergeben.
THW Kennzeichen (Technisches Hilfswerk)

- Für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) reserviert.
- Werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben.
- Vierstellige Nummern für Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen.
- fünfstellige Nummern für Fahrzeuge von Ortsgruppen.
Kopieren erlaubt mit Quellenangabe: Kfz.net
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