Autounfall im Ausland – was tun?

Die Ferienzeit naht und viele Deutsche werden auch dieses Jahr wieder mit dem eigenen Auto reisen.

Neben den deutschen Reisezielen stehen die Nachbarländer zur Auswahl. Doch was tun, wenn’s auf der Urlaubsreise kracht?

Zuerst einmal ist es wichtig das Du verstehst, das es im Ausland andere Mitführungspflichten gibt. In vielen Ländern sollten sie folgende Dinge dabeihaben:

  • grüne Versicherungskarte
  • Feuerlöscher
  • Verbandkasten nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. ISO-Norm 3864
  • Warndreieck
  • Warnwesten für jeden Mitfahrer
  • Ersatzglühlampen
  • Abschleppseil
  • Reserverad

Viele Deutsche nutzen ihr Auto, um die Ferienzeit im Ausland zu verbringen. An die Möglichkeit eines Unfalls denkt dabei kaum jemand. Es empfiehlt sich jedoch, für einen solchen schon vor der Reise Vorkehrungen zu treffen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung kann hier ebenso hilfreich sein wie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für das In- und Ausland oder der Abschluß eine Schutzbriefes. Nimm die Adressen Deiner Versicherer mit ins Gepäck, so dass Du im Notfall schon vor Ort den Kontakt herstellen und Rat bzw. Hilfe in Anspruch nehmen kannst. In Folge von Sprachschwierigkeiten und in Unkenntnis des Rechtssystems des Urlaubslandes kommen andernfalls leicht Probleme bei der Schadensabwicklung auf den Reisenden zu.

Autounfall im Ausland – Der Europäische Unfallbericht

Nimm in jedem Fall auch mindestens zwei Exemplare des Europäischen Unfallberichts mit, der mittlerweile innerhalb der EU zur Vereinfachung vereinheitlicht wurde. Auf diesem können alle wichtigen Angaben festgehalten werden, die Du später nicht nur für die Polizei sondern auch für Deine Versicherungsgesellschaft benötigst. Der Automobilclub bietet seinen Mitgliedern und auch mittlerweile Nicht-Mitgliedern diesen Europäischen Unfallbericht kostenpflichtig an. Alternativ haben wir Dir auch noch die Variante des Auto Club Europa (ACE) zum herunterladen bereit gestellt, da diese viele landesspezifische Informationen (auch in den jeweiligen Sprachen) zur Verfügung stellt, die bei einem Autounfall im Ausland weiter helfen können: Europäischer Unfallbericht (ACE) als PDF.

Autounfall im Ausland – Was solltest Du nun tun?

Der Adrenalinspiegel steigt noch weiter an, wenn der Autounfall im Ausland passiert, da häufig noch Verständigungsprobleme hinzukommen. Gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen.

Halte an, schalte die Warnblinkanlage ein, sichere die Unfallstelle ab und stelle ein Warndreieck auf. Lege eine reflektierende Warnweste an. Dies ist inzwischen in fast allen europäischen Ländern Pflicht und dient zudem zu Deinem Schutz. Leiste Erste Hilfe am Unfallort falls es Verletzte gibt. Nimm sofort Kontakt mit neutralen Unfallzeugen auf und bitte diese, zu warten.

Bei kleineren Schäden sollten Fotos vom Unfallschaden gefertigt und dann mit einem Kostenvoranschlag oder der Reparaturrechnung beim gegnerischen Versicherer eingereicht werden. Eine fiktive Abrechnung ohne Reparaturrechnung ist in einigen Ländern nicht möglich. Teilweise behält sich auch der haftende Versicherer eine eigene Besichtigung des Schadens vor, so dass Kosten eines selbst beauftragten Gutachters nicht erstattet werden.

Autounfall im Ausland
Bei einem Autounfall ist der Schreck schon gross. Wenn es dann noch im Ausland passiert wird es meist Anstrengend,

Bei einem Autounfall im Ausland sollte stets die Polizei hinzugerufen und ein Protokoll erstellt werden. Du solltest Dir unbedingt eine Kopie des Unfallprotokolls aushändigen lassen. Unterschreibe nichts, was Du nicht verstehst. Vergiss nicht, alle Daten des Unfallgegners und eventueller Zeugen zu notieren. Hierzu gehören Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen ebenso wie die Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Verwende hierzu am besten den Europäischen Unfallbericht, den Du Dir vor Reiseantritt bereits besorgt hast. Lege einen Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach Deines Autos (oder Mietwagens) und stell sicher das Du einen weiteren Europäischen Unfallbericht immer in der Handtasche oder Hosentasche dabei hast, wenn Du mit dem Auto unterwegs bist.

Bestehe, soweit möglich, auf einer polizeilichen Unfallaufnahme insbesondere bei Personenschäden, hohen Sachschäden, streitiger Haftung, fehlendem Versicherungsnachweis des Gegners oder Unfallflucht. In einigen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) ist es wichtig die Polizei auch bei „Bagatellschäden“ zu rufen, denn hierbei ist das polizeiliche Protokoll die Grundlage für die Schadensregulierung. Lass Dir von den Beamten jeweils eine Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen. Nochmal: Unterschreibe kein Schriftstück, das in einer für Dich unverständlichen Sprache verfasst ist!

Autounfall im Ausland

Versuche immer auch Du die Unfallstelle, den Unfallhergang und eventuelle Schäden mit Fotos und Skizzen von der Unfallstelle möglichst genau festhalten, damit hast Du einen großen Teil der Voraussetzungen für eine reibungslose Schadensregulierung bereits erfüllt.

Wenn der Schaden besonders hoch ist oder wenn Personen verletzt wurden, dann empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der im Unfallland zugelassen ist. Ausländische Haftpflichtversicherungen übernehmen häufig gar nicht oder nur teilweise anfallende Rechtsanwaltkosten. Aus diesem Grunde ist es wichtig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vor reiseantritt abgeschlossen zu haben, damit diese die Kosten übernimmt. Oftmals hilf auch Deine eigene Versicherungsgesellschaft mit Adressen von vertrauenswürdigen Rechtsanwälten vor Ort.

Wenn Du bei einem Autounfall im Ausland keinen Anwalt eingeschaltet hast, musst Du gegebenenfalls selbst ein Anspruchsschreiben per Einschreiben/Rückschein an die Auslandsschadensabteilung der gegnerischen Versicherung schicken. Dieses Schreiben sollte möglichst in der Sprache des Unfalllandes abgefasst sein und eine Unfallskizze, sowie Fotos und Schadensbelege enthalten. Es kann allerdings einige Wochen dauern, bis die gegnerische Versicherung antwortet. Erfahrungsgemäß ist es auch von Vorteil, wenn Du den zuständigen Sachbearbeiter bei der Versicherung ermittelst und diesen in der Folgezeit jeweils direkt kontaktierst.

Bei Unfällen in einem Staat, in dem die EU-Kfz-Haftpflicht-Versicherungs-Richtlinie Geltung besitzt, steht Dir aber ein einfacherer Weg zur Verfügung: Wenden Dich möglichst schon vom Unfallort aus an den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg. Dort kann der zuständige deutsche Repräsentant des haftenden ausländischen Versicherers ermittelt werden, mit dem dann in der Folgezeit die Schadensbeseitigung ohne Sprachprobleme wie bereits beschrieben abgewickelt werden kann.

Bei einem Autounfall im Ausland dürfen Autofahrer nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen. Doch bevor es zu einer Klage kommt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter +49-0180-25026 (pro Anruf 6 Cent aus dem dt. Festnetz).

Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungs-Beauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter des Zentralrufs den Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Ist die ausländische Versicherung nicht bekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.

Die Schadensregulierung mit ausländischen Haftpflichtversicherern ist in den meisten Fällen von langer Dauer (nicht selten dauern sie mehrere Monate oder sogar über ein Jahr) und schwierig. Rechne deshalb auch damit, dass die Schadenersatzhöhe nicht der von deutschen Rechten entspricht, da grundsätzlich das Recht des jeweiligen Unfalllandes angewandt wird. Einzige Ausnahme sind Auslandsunfälle zwischen deutschen Beteiligten bzw. in Deutschland ansässigen Personen. In diesem Fall wird das deutsche Schadenersatzrecht angewandt.

Beinhaltet die gegnerische Haftpflichtversicherung eine sehr geringe Deckungssumme, reicht diese bei Personenschäden oder sehr hohen Sachschäden oft nicht aus. In diesem Fall, oder wenn zu erwarten ist, dass die Klärung der Schuldfrage bzw. die Regulierung des Schadens lange dauern wird, sollte die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Allerdings wirst Du dann in der Vollkaskoversicherung zurückgestuft und kannst den dadurch entstandenen finanziellen Verlust meistens nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Bei einem Totalschaden Deines Fahrzeuges ist eine Verschrottung vor Ort oft sinnvoller, als ein teurer Rücktransport. Dann allerdings sollte Dein Fahrzeug vor Ort durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Wenn Du einen Schutzbrief hast, dann kannst Du über eine Notrufnummer Hilfe erhalten.

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert die eigene Versicherung bei einem Autounfall im Ausland zu informieren. Selbst wenn die Unfallschuld nicht bei Dir liegt, kann es erforderlich sein, dass Deine Versicherung bei einem Autounfall im Ausland unberechtigte Ansprüche abwehren muss.

Statistiken

Laut der Zentralruf der Autoversicherer haben deutsche Autofahrer pro Jahr ungefähr 30.000 Unfälle mit anderen Fahrzeugen im Ausland. Unter den Ländern mit den häufigsten Unfällen befinden sich Italien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen und Belgien. Auf diese sechs Länder entfallen insgesamt 70 Prozent aller eingegangenen Telefonate beim Zentralruf.

Statistik der Autounfälle im Ausland

Die unfallträchtigsten Zeiten sind die Ferienmonate Juni bis September. Auf sie entfallen 49,4 Prozent aller gemeldeten Unfälle (14 659 Stück). Der August, wenn ganz Europa ein Ferienland ist, liegt hier mit 4516 Meldungen an der Spitze, gefolgt vom September 4174 und dem Juli mit 3256 Unfällen.

Französischer Polizist erfasst einen Autounfall

Etwa 15 Millionen Deutsche sind pro Jahr mit dem Auto in den Nachbarländern unterwegs. wie die Forschungsgemeinschaft „Urlaub und Reisen“ ermittelt hat. Der GDV empfiehlt daher, alle notwendigen Unterlagen auf die Reise mitzunehmen, die für eine eventuell notwendige Schadenabwicklung wichtig sind und diese beschleunigen können. Dazu gehören vor allem der Europäische Unfallbericht, die Grüne Versicherungskarte und die 0800 250 260 0 (aus dem Ausland +49 40 300 330 300), die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer. Die Erreichbarkeit ist von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Sowie die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 zu notieren.

Erfassung eines Unfalls in Frankreich.

Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form des europäischen Unfallberichts vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar und auch als PDF verfügbar. Unter der Adresse www.zentralruf.de/alles-zum-zentralruf/unfall-im-ausland kann er auch mit einer erläuternden Broschüre angefordert werden. Die Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland ist das der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg: er benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, auch die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Lichtenstein und Norwegen – sind dabei eingeschlossen.

Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Autoversicherung.

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2022