Das Zeichen Grüner Pfeil wurde aus der Straßenverkehrsordnung der DDR übernommen. Laut StVO (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 8-10) handelt es sich um einen Grünen Pfeil der an einer Kreuzung an Ampeln montiert wird.
Selbst wenn die Ampel auf Rot steht, kann der Autofahrer passieren wenn er nach rechts abbiegen möchte, muß es aber nicht. Die Maßnahme dient dazu die Wartezeiten an Ampeln zu verkürzen und die Kreuzungen zu von Autos zu entlasten.
Wer sich nicht an die Regeln des Grünpfeils hält riskiert ein Bußgeld ab 15 bis 180 Euro und bis zu einen Punkt in Flensburg.
Grüner Pfeil Bußgeldkatalog
Tatbestand | Euro | Punkte |
---|---|---|
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Einbiegen benutzt | 15 | – |
…mit Behinderung auf der durch den Grünpfeil freigegebenen Richtung | 35 | – |
Am Grünpfeil bei roter Ampel abgebogen, ohne vorher anzuhalten | 70 | 1 |
Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Überfahren der Ampel aufgrund des Grünpfeils | 100 | 1 |
…mit Unfall | 120 | 1 |
Beim Abbiegen an einem grünen Pfeil Fahrradfahrer oder Fußgänger behindert | 100 | 1 |
…mit Gefährdung | 150 | 1 |
…mit Unfall | 180 | 1 |

Der Bußgeldkatalog: StVO, Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis
Bußgelder, Fahrverbote und Punkte drohen auch den sorgfältigsten Verkehrsteilnehmern. Meist ist den Betroffenen schon bei Begehung der Ordnungswidrigkeit, spätestens aber mit Eingang des Anhörungsbogens bewusst, welche Konsequenzen drohen und somit abzuwehren sind. Dieser Ratgeber hilft hier und gibt erste Anhaltspunkte, wie man sich im Verfahren verhalten sollte.
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