Das Zeichen Grüner Pfeil wurde aus der Straßenverkehrsordnung der DDR übernommen. Laut StVO (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 8-10) handelt es sich um einen Grünen Pfeil der an einer Kreuzung an Ampeln montiert wird.
Selbst wenn die Ampel auf Rot steht, kann der Autofahrer passieren wenn er nach rechts abbiegen möchte, muß es aber nicht. Die Maßnahme dient dazu die Wartezeiten an Ampeln zu verkürzen und die Kreuzungen zu von Autos zu entlasten.
Wer sich nicht an die Regeln des Grünpfeils hält riskiert ein ein Bußgeld ab 70 Euro und bis zu 3 Punkte in Flensburg.
Grüner Pfeil Bußgeldkatalog
Tatbestand | Euro | Punkte |
---|---|---|
vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten | 70 | 3 |
Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet. Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegfurten | 100 | 3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert | 100 | 3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf einem Radweg der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet | 150 | 3 |
Der Bußgeldkatalog: StVO, Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis
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