Seit 1970 besteht in Deutschland eine Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer und seit 1976 für alle Mitfahrer im Pkw.
Der Dreipunkt-Sicherheitsgurt wurde vor fünfzig Jahren von Volvo auf den Markt gebracht und spielt ein zentrales Element in der Fahrzeugsicherheit.
Noch immer benutzen viel zu wenige Autofahrer den Sicherheitsgurt. Deswegen werden ständig Lösungsmöglichkeiten diskutiert, die den Gebrauch selbstverständlicher und komfortabler machen. Der Gesetzgeber hat darauf auch reagiert, wer nicht angeschnallt ist, bekommt ein Bußgeld. Sollte ein Kind nicht angeschnallt sein (Kindersicherungspflicht), bekommt der Fahrer sogar einen Punkt in Flensburg.
Bußgeldtabelle
Tatbestand | Euro | Punkte |
---|---|---|
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) | 30 | |
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung | 30 | |
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung | 35
| |
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung | 60 | 1 |
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung | 50 | 1 |
Nur Taxifahrer müssen sich nicht anschnallen, wenn ein Fahrgast im Auto sitzt. Ist kein Fahrgast im Auto, besteht Gurtpflicht! Angst vor Überfällen ist der am häufigsten genannte Grund, warum sich Fahrer nicht anschnallen. Die Zahlen sprechen dagegen: Es ist viel wahrscheinlicher, als Taxifahrer bei einem Unfall geschädigt zu werden, als Opfer eines Überfalls zu sein. Das belegen Statistiken. Bei Regelfahrten gibt es einen ganz wesentlichen Grund, angeschnallt zu fahren: das Verletzungsrisiko durch einen Verkehrsunfall wird stark minimieren.
Geschichte des Sicherheitsgurtes
Meilensteine der Gurt Entwicklung von 1959 bis heute
- 1959 Dreipunkt-Sicherheitsgurte vorn (Volvo Entwicklung)
- 1967 Fond-Sicherheitsgurte serienmäßig
- 1969 Dreipunkt-Sicherheitsgurte mit Trägheit-Mechanismus vorn
- 1971 Gurtwarner vorn
- 1972 Dreipunkt-Sicherheitsgurte im Fond
- 1986 Dreipunkt-Sicherheitsgurt am mittleren Fondsitz
- 1987 Mechanischer Gurtstraffer
- 1991 Automatische Gurthöhenverstellung vorn
- 1992 Pyrotechnische Gurtstraffer vorn
- 1993 Dreipunkt-Sicherheitsgurte mit Trägheit-Mechanismus auf allen Sitzplätzen
- 1996 Gurtkraftbegrenzer vorn
- 1999 Pyrotechnische Gurtstraffer auf allen Sitzplätzen
- 1999 Gurtkraftbegrenzer an den vorderen Hüftgurten
- 2003 Gurtwarner auf allen Sitzplätzen
- 2003 Pyrotechnische Gurtstraffer an den vorderen Hüftgurten
- 2003 Adaptive Gurtkraftbegrenzer vorn
- 2007 Zweistufige Gurtkraftbegrenzer im Fond für Kinder und Erwachsene
- 2008 Adaptive Gurtkraftbegrenzer vorn für Kollisionen mit niedriger Geschwindigkeit

Volvo Ingenieur Nils Bohlin revolutionierte mit Dreipunkt-Sicherheitsgurt die Sicherheit im Straßenverkehr.
Ab 1959 die ersten Autos serienmäßig mit Sicherheitsgurt ausgeliefert.
Der Gurt passt sich dem Körper perfekt an und bietet bis heute den effektivsten Insassenschutz bei einem Unfall (es sei denn man ist nicht angeschnallt…).
Schnell kam Bohlin zu der Erkenntnis, dass Ober- und Unterkörper der angeschnallten Person mit jeweils einem Brust- und einem Hüftgurt separat gesichert werden mussten. Die größte Herausforderung lag darin, eine Lösung zu finden, die sich einhändig bedienen ließ. 1958 wurde der Dreipunktgurt, zum Patent angemeldet.
Risiken, wenn man nicht angeschnallt ist:
Ein Airbag kann nur mit einem richtig angelegtem Sicherheitsgurt schwere Verletzungen verhindern. Wer sich nicht anschnallt, ist selber schuld.