Wer den Erforderlichen Abstand zum Vorgänger nicht einhält riskiert ein Bußgeldverfahren und evtl. sogar Fahrverbot. Rechnen Sie die Strafe für das nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug aus.
Rechner für zu dichtes auffahren
Mit freundlicher Unterstützung von bussgeldrechner.org
Bußgeld für Drängler
Wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa ergab, ist es für 78 % der Autofahrer ein Ärgernis, wenn sie von einem viel zu dicht auffahrenden Autofahrer dazu veranlasst werden, die Spur zu wechseln. Das gefährliche Drängeln ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr.
Seit Mai 2006 sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog härtere Strafen für zu dichtes Auffahren vor. Rund 190 000 Drängler werden pro Jahr in Flensburg registriert. Für das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes ist mit saftigen Geldstrafen und Fahrverbot bis zu drei Monaten zu rechnen. So drohen dem Verkehrssünder neben 100 Euro Strafe ein Monat Fahrverbot und drei Punkte in Flensburg, wenn er bei km/h 120 weniger als 18 Meter Abstand (3/10 des halben Tachowertes) vom Vordermann hält. Bei Tempo 160 und weniger als 8 Meter (1/10 des halben Tachowertes) Abstand sind 250 Euro Strafe, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg zu erwarten Bei extrem dichtem Auffahren kann eine Anzeige wegen Nötigung hinzukommen.
Surf Tipp für Interessierte: Unter der Internet-Domain „kfz.net“ finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog. Mit dem beigefügten Bußgeldrechner erfahren Sie, welche Strafe Sie bei Verkehrsverstößen erwartet.