KBA beschleunigt Verfahren zur Aufbietung verlorener Fahrzeugdokumente

Kraftfahrzeughalter die Fahrzeugdokumente verloren haben, bekommen jetzt schneller zu neuen Fahrzeugpapieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsblatt-Verlag das Verfahren zur Aufbietung verlorengegangener Fahrzeugdokumente neu gestaltet und erheblich verkürzt. Ab 1. Mai 2011 veröffentlicht der Verkehrsblatt-Verlag die Seriennummern abhanden gekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II) im Internet.

Verlorene Fahrzeugdokumente schneller wiederbeschaffen

Die vom KBA tagesaktuell übermittelten Daten werden digital im „Elektronischen Verkehrsblatt“ veröffentlicht. Das neue Verfahren verkürzt den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen. Die Zulassungsbehörden können künftig den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen.

Durchschnittlich 150.000 Fahrzeugbriefe (bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II wie das Dokument heute genannt wird) werden jährlich als verloren gemeldet und durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten. Durch die öffentliche Bekanntmachung der Nummer wird ein eventueller Besitzer des Dokuments aufgefordert, es zur Sicherung seiner Ansprüche am Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzulegen. Eine neue ZB II darf von der Zulassungsbehörde erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der Veröffentlichung ausgefertigt werden.

Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe

Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II Den deutschen Fahrzeughaltern ist in der Regel bekannt, dass zum Fahrzeug neben dem amtlich zugeteilten Kennzeichen zusätzlich amtliche Dokumente gehören.

Dazu zählt neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Insbesondere die ZB II1 gewinnt dann eine besondere Bedeutung, wenn das Fahrzeug veräußert, auf einen anderen Halter umgemeldet oder nach einem Neuerwerb erstmals zugelassen werden soll.

Ohne das Dokument sind zulassungsrechtliche Veränderungen erheblich erschwert. Die zuständige Zulassungsbehörde erkennt
ausschließlich die ZB II als schlüssigen Nachweis dafür an, dass der Besitzer auch über das betreffende Fahrzeug entsprechend verfügen darf.

Sollte die ZB II verlorengehen, weil das Dokument beispielsweise irrtümlich mit anderen privaten Unterlagen vernichtet wurde, oder beim letzten Umzug abhanden kam, wird ein entsprechender Ersatz benötigt.

Wie bekommt man einen neuen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II?

„Nach § 12 (4) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Verlust einer ZB II oder des Fahrzeugbriefs alter Art der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet“.

Sowohl für die Entgegennahme der Verlustmeldung als auch die spätere Ausfertigung des benötigten Ersatzdokumentes ist also die örtliche Zulassungsbehörde zuständig. In diesem Zusammenhang ist die verloren gegangene ZB II mit einer Frist von 14 Tagen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufzubieten.

Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil 2

Warum braucht man einen Fahrzeugbrief-Verwendungsnachweis?

Mittels des Dialogzugriffs über das KBA-Portal wird recherchiert, ob zum betreffenden Fahrzeug evtl. bereits ein Vordruck für eine ZB II durch einen Hersteller ausgegeben wurde. Pro Jahr wird über eine Million abfragen auf die Datenbank gemacht.

Wer sein Fahrzeugdokumente verloren hat braucht, zur eigenen Sicherheit, einen Verwendungsnachweis der folgende Punkte abdeckt:

  • Verhinderung der Mehrfachausgabe von Vordrucken für die ZB II für dasselbe Fahrzeug
  • Verhinderung der Verwechslung des einem bestimmten Fahrzeug zugeordneten Vordrucks für die ZB II
  • Verhinderung des Missbrauchs von Vordrucken für die ZB II

Beitrag zuletzt aktualisiert am 15. August 2022