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StVO

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbareAbgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotorenunnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaftenverboten, wenn Andere dadurch belästigt werden. (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, [Weiter…]

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Straßenverkehrsordnung kurz StVO

Die Straßenverkehrsordnung kurz StVO regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander.Nicht immer ist allen klar wie sich sie zu verhalten haben und manche Rad- oder Autofahrer pochen auf Ihr Recht. Hier ein kurzer Auszug der Inhalte. Wir haben drauf verzichtet die kompletten Texte abzubilden da diese [Weiter…]