Straßenverkehrsordnung (StVO) – Inhaltsverzeichnis mit allen Texten

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbareAbgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotorenunnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaftenverboten, wenn Andere dadurch belästigt werden. (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, [Weiter…]