
MPU bei Alkohol im Blut und warmer Motorhaube
Ist die Motorhaube des eigenen Fahrzeugs noch warm, während man selbst noch alkoholisiert ist, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und erklärte den Führerscheinentzug des Fahrzeugführers für rechtens, als dieser der MPU nicht nachkam (Az. 16 B 358/14). [Weiter…]