Neuwagen Urteile

Neuwagenkauf

Bemerkt der Käufer eines Neuwagens, dass der Luftaustritt der Klimaanlage im Fußraum und an der Armaturentafel erhebliche Temperaturunterschiede aufweist, so kann er das Auto nicht gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten eines Fahrzeuges sind keine Mängel, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.
Oberlandesgericht Köln, 5 U 62/03

Verkäufer verklagen
Ein zweites Gerichtsverfahren ist in derselben Sache nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Prozess hinsichtlich der Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn im zweiten Verfahren neue Anschuldigen vorgebracht werden, da alle objektiv vorliegenden Gründe bis Ende des ersten Prozesses geltend gemacht werden müssen. Dies ist unabhängig von der Kenntnis der Gründe durch den Kläger. Ein zweites Verfahren ist durch die rechtskräftige Klageabweisung ausgeschlossen.
BGH – Az: VIII ZR 60/03

Neuwagen FotoNicht funktionierendes Navigationssystem
Ein elektronisches Navigationssystem ist lediglich als Nebensache eines erworbenen Neuwagens anzusehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Folge, dass einem Autokäufer trotz der nicht funktionierenden elektronischen Orientierungshilfe kein Recht zusteht, das ganze Fahrzeug an den Händler zurückzugeben. Denn auch ohne Navigationsgerät ist das Auto funktionsfähig.
Anders wäre nur zu entscheiden, wenn der Käufer, für den die Navigationshilfe ganz wesentliche Bedeutung hat (hier Außendienstmitarbeiter), bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart hätte, dass er bei einem eventuellen Defekt den gesamten Kaufvertrag rückgängig machen könne.

Neuwagenkauf nach fünfwöchiger Zulassung
Ein Autofahrer kaufte einen Pkw, der davor gut fünf Wochen auf den Händler zugelassen war. Der Käufer behauptete, hiervon nichts gewußt zu haben und erklärte die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung).
Das Oberlandesgericht Dresden gab dem Käufer im Prinzip recht, indem es feststellte, daß ein Auto, das bereits mehrere Wochen auf den Händler zugelassen war, kein „fabrikneues Fahrzeug“ mehr ist. Durch die Vorzulassung hat der Käufer nämlich erhebliche Nachteile: So verkürzen sich die Fristen für die Gewährleistung sowie für die Hauptuntersuchung. Durch die Eintragung eines zweiten Halters wird der Wert des Fahrzeuges gemindert. Ferner entstehen Nachteile bei der Vollkaskoversicherung, da der Ersatz des Listenpreises auf zwei Jahre seit der Erstzulassung beschränkt ist. Danach wäre der Käufer berechtigt gewesen, den Kaufvertrag zu wandeln.

Gleichwohl ging er im Prozeß leer aus, da die Beweisaufnahme ergab, daß er auf den Umstand der Vorzulassung hingewiesen wurde und diese auch aus dem Fahrzeugbrief erkennbar war.

Autohändler haftet aus Herstellergarantie
Wird ein Kaufvertrag über einen Neuwagen – wie üblich – lediglich vom Autohändler unterschrieben, kommt die in dem Vertrag enthaltene Garantiezusage nur zwischen dem Käufer und dem Vertragshändler und nicht (auch) mit dem Fahrzeughersteller zustande.
Kaufpreisminderung wegen fehlender Neuwageneigenschaft.
Der Käufer eines Neuwagens kann den Kaufpreis mindern, wenn das Fahrzeug bei der Übergabe bereits eine nicht unerhebliche Fahrleistung aufweist, die darauf schließen lässt, dass das Fahrzeug schon zu Verkehrszwecken benutzt wurde. Ist der Händler nicht in der Lage, einen Kilometerstand von 103 km nachvollziehbar mit Überführungs- oder Testfahrten im Rahmen einer noch zum Herstellungsprozess gehörenden Qualitätskontrolle zu begründen, rechtfertigt dies bei einem Fahrzeugwert von ca. 80.000 DM eine Minderung von 1.500 DM.

Festfrieren der Türen als Mangel
Saugen sich die oberen Türdichtungen eines Pkws bereits bei normalem Niederschlag derart mit Wasser voll, dass die Türen bei Frost an der Dachleiste festfrieren und sich nicht mehr öffnen lassen, stellt dies einen erheblichen Mangel dar, der zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt. Der vom Oberlandesgericht Hamm entschiedene Fall betraf einen VW Golf IV Variant.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2015