Die MPU ganz einfach umgehen mit einem EU-Führerschein. Ist der Führerschein einmal weg, sei es aufgrund von Drogeneinfluss am Steuer oder zu schnellen Fahrens, hat es der ehemalige Autofahrer schwer, ihn wieder zurückzubekommen. Die größte Hürde ist dabei die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). An dieser scheitern die Meisten. Daher erfreut sich der Führerschein-Tourismus immer größerer Beliebtheit. Besonders Tschechien ist für viele Menschen ein attraktives Land, wenn es um den Erwerb eines EU-Führerscheins geht. Dies ist wenig überraschend, denn die Kosten sind gering und die MPU entfällt gänzlich. Ein Anbieter für einen EU-Führerschein aus Tschechien ist beispielsweise die EU-Vermittlungsagentur www.nie-wieder-mpu.de. Damit der Zurückerhalt des Führerscheins nicht mit einem bösen Erwachen endet, sei es aufgrund der Inanspruchnahme von unseriösen Angeboten oder dem Nicht-Beachten von gesetzlichen Bestimmungen, solltest du dich vorher gründlich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Die 185-Tage-Frist
Wenn bei einer Polizeikontrolle herauskommt, dass dein EU-Führerschein ungültig ist und du daher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt wirst, kann es daran liegen, dass du eigentlich noch einer Sperrfrist in Deutschland unterliegst. Diese Frist beträgt sechs Monate und stammt aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Nach dem Gesetz musst du vor Beantragung des EU-Führerscheins in dem jeweiligen Land mindestens 185 Tage mit angemeldeten Wohnsitz und ohne Unterbrechung gelebt haben. Erst nach dieser Frist ist der EU-Führerschein auch in Deutschland gültig.
Bitte beachte: Mittlerweile prüfen insbesondere tschechische und polnische Behörden ganz genau, ob es sich um einen Scheinwohnsitz, beispielsweise ein Hotel, oder um einen richtigen Wohnsitz handelt oder ein Versuch zum umgehen der MPU. Es wird genau ermittelt, ob die Person tatsächlich auch ein halbes Jahr in dem Land gelebt hat!
Die wichtigsten Fakten zum EU-Führerschein

- keine teure MPU
- keine Probezeit nach Erhalt
- keine Umschreibung in Deutschland notwendig
- Ausbildung und Prüfung in deutscher Sprache
- 15 Jahre gültig für PKW und Krafträder, 5 Jahre für LKWs und Busse
- gültig nach Ablauf der 185-Tage-Sperrfrist in Deutschland
- gültig in den folgenden 27-EU-Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland), Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- bei Verlust: keine Möglichkeit, eine neue Fahrerlaubnis in der EU zu erwerben
- bei Zurückerhalt der EU-Fahrerlaubnis muss vor dessen Nutzung eine behördliche Genehmigung in Deutschland auf Antrag erfolgen – Die MPU wird erneut notwendig!
Sinn und Zweck der MPU
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Sie wird deshalb beibehalten.
Um sicherzustellen, dass sie nach einheitlichen, sachlichen und verbindlichen Kriterien durchgeführt wird, sind folgende Bestimmungen geschaffen worden:
- Die Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung der Begutachtungsstellen für Fahreignung sind gesetzlich konkretisiert worden.
- Auch die Anlässe für die Anordnung einer MPU sind gesetzlich bestimmt worden. Hierbei war maßgebliche Orientierung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wo z. B. ein Facharztgutachten ausreicht, kommt eine MPU nicht in Betracht. Vorgesehen ist sie vor allem, wenn
- Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen,
- wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
- ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
- Eignungszweifel im Hinblick auf die Einnahme von Drogen vorliegen,
- die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden ist.
- Die Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten sind gesetzlich festgelegt worden. Gutachten müssen danach insbesondere so erstellt sein, dass sie – auch für den Betroffenen – nachvollziehbar und nachprüfbar sind.
Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen nun einem Qualitätssicherungsystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird.
Medizinisch-psychologische Hauptuntersuchung (MPU)
Obwohl sich das Überwachungsprozedere der Polizei in den letzten Jahren immer mehr in Richtung Betäubungsmittel verschoben hat, ist die Alkoholauffälligkeit nach wie vor der Hauptgrund für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Im Jahr 2004 beruhten 63 Prozent der insgesamt über 100 000 Gutachten auf Promillesünden, gefolgt von Drogen und Medikamenten mit 15 Prozent. Der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge sind dies 4 Prozent weniger alkoholbedingte Gutachten bei Erstauffälligen als im Jahr 2003.
Anmeldung zur MPU beim TÜV
Zur MPU anmelden kann man sich jeweils beim TÜV Nord oder TÜV SÜD.