Führerschein auf Probe

Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und die deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen worden:

ZuwiderhandlungenMaßnahmen
eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenAnordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen
nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenVerwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenEntziehung der Fahrerlaubnis

Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Wie bisher gilt, dass nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 40 Euro Geldbuße geahndet worden sind.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2014