EU-Führerschein Verkehrszentralregister

Seit dem 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Verkehrszentralregister. Auskunft erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.

Anerkannt werden:

  • die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
  • die Ablichtung des Personalausweises oder des Passes oder
  • bei persönlicher Antragstellung der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis.

Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.

3. Zentrales Fahrerlaubnisregister
Seit dem 1. Januar 1999 wird beim Kraftfahrt-Bundesamt ein zentrales Fahrerlaubnisregister aufgebaut. Bisher wurden im Verkehrszentralregister nur die sogenannten „Negativdaten“ über die Fahrerlaubnis (namentlich Entziehungen, Versagungen, Fahrverbote und Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro Bußgeld) sowie die Fahrerlaubnisse von Fahranfängern ausschließlich für die Zwecke der Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert.

Die Positivdaten, d. h. wer wann in welchen Klassen eine Fahrerlaubnis erworben hat, waren nur in den rund 600 örtlichen Fahrerlaubnisregistern vorhanden. Nunmehr werden auch diese Daten zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Auch aus diesem Register erhält der Betroffene unentgeltlich Auskunft. Der Identitätsnachweis ist in derselben Form zu erbringen, wie bei Anfragen an das Verkehrszentralregister.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 18. Mai 2016