Kaufen Sie einen Neuwagen, werden Ihnen je nach Autohersteller in der Regel zwischen zwei und sieben Jahren Herstellergarantie angeboten.
Doch was fällt unter die Auto-Garantie? Wie unterscheidet sich diese von der Gewährleistung beziehungsweise Sachmängelhaftung? Und welche Optionen haben Sie, wenn die ursprüngliche Garantiezeit abläuft?
Was ist die Auto-Garantie?
Die Auto-Garantie ist ein Vertrag zwischen dem Fahrzeughersteller oder -händler und dem Eigentümer des Autos. Beim Autokauf erhalten Sie für einen Neuwagen – je nach Hersteller – in der Regel mindestens zwei Jahre Herstellergarantie. Diese übernimmt Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern erforderlich werden.
Viele Hersteller bieten längere Garantiezeiten als die zwei Jahre an. Bei einigen dürfen Sie eine maximale Laufleistung nicht überschreiten – meist 100.000 Kilometer.

Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Ab dem Zeitpunkt des Kaufs gilt in Deutschland eine zwei Jahre andauernde gesetzliche Gewährleistung für Neuwagen. Bei Gebrauchtwagen beträgt die Frist in der Regel ein Jahr. Das Prinzip der Gewährleistung beziehungsweise Sachmängelhaftung: Eine verkaufte Ware muss „mangelfrei“ an den Käufer übergehen. Treten nach dem Kauf Probleme auf, die auf einen Mangel vor dem Zeitpunkt des Erwerbs zurückzuführen sind, liegt ein Gewährleistungsfall vor. Der Verkäufer – in diesem Fall der Autohersteller – ist verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Besteht dieser nach dem zweiten Reparaturversuch beziehungsweise der zweiten Neulieferung immer noch, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Nicht in allen Fällen ist allerdings unmittelbar klar, ob ein Schaden am Fahrzeug auf einen Herstellermangel zurückzuführen ist. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach beim Eigentümer.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Deren Umfang hängt dementsprechend vom Anbieter ab. Die Garantie umfasst bestimmte Mängel an Fahrzeugteilen, die nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind und erst nach dem Verkauf des Fahrzeugs auftreten. Hier übernimmt der Garantiegeber die gesamten oder anteiligen Reparaturkosten – ein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag gibt es aber nicht. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist in den meisten Fällen die Reparatur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers. Zudem müssen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig zu den vorgeschriebenen Inspektionen bringen.
Wichtig zu wissen: Sind bei einem Garantiefall Zuzahlungen erforderlich, prüfen Sie zunächst, ob für diesen Schaden eventuell die Gewährleistung greift. Denn diese wird von der Garantie nicht ausgehebelt. Und im Gewährleistungsfall müssen Sie nichts hinzuzahlen.
Welche Arten von Garantien gibt es?
Die häufigste Art der Auto-Garantie ist die Neuwagengarantie. Bei den meisten Neuwagenkäufen erhalten Sie diese Garantie automatisch. Die Autohersteller unterscheiden sich stark hinsichtlich der Garantielänge und der genauen Leistungen. Informieren Sie sich vor dem Autokauf, welche Garantieleistungen der jeweilige Autohersteller anbietet. Abgesehen von der Neuwagengarantie bietet sich je nach Fahrzeugalter eine Gebrauchtwagengarantie an. Kaufen Sie Ihren Gebrauchtwagen beim Händler, können Sie diese in der Regel direkt dazubuchen. Bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf ist es möglich, die Garantie nachträglich bei einem Händler abzuschließen. Dafür muss Ihr Fahrzeug allerdings bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise hinsichtlich Alter und Laufzeit, erfüllen. Eine Gebrauchtwagengarantie lohnt sich besonders, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen jungen oder teuren Gebrauchten handelt.
Welche Schäden sind von der Auto-Garantie abgedeckt?
Für welche Schäden die Auto-Garantie aufkommt, hängt wie erwähnt vom Anbieter ab. Prüfen Sie daher die jeweiligen Garantiebedingungen. Folgende Faustregeln geben einen ersten Überblick:
- Alle Schäden, die nicht auf Verschleiß und äußere Einflüsse zurückzuführen sind, fallen unter die Garantie.
- Lackschäden fallen unter die Garantie, sofern sie nicht von äußeren Einflüssen verursacht wurden (wie etwa Vogelkot). Häufig läuft die Garantie auf Lackschäden sogar länger als die allgemeine Garantie.
- Durchrostung fällt unter die Garantie, sofern es sich um Rost „von innen nach außen“ handelt. Sprich: Der Rost ist auf eine mangelhafte Substanz des Fahrzeugs zurückzuführen und kommt nicht durch äußere Einflüsse zustande (wie Flugrost). Die Garantie gegen Durchrostung läuft meist deutlich länger als die allgemeine Garantie, bei manchen Herstellern sogar lebenslang.
- Betriebsstoffe (wie Motoröl oder Bremsflüssigkeit) fallen nicht unter die Garantie.
- Verschleißteile (wie Bremsbeläge oder Glühlampen) fallen nicht unter die Garantie – es sei denn, es liegen nachweislich Produktionsfehler vor.
Wie kann ich den Garantieschutz verlängern?
Ihre Auto-Garantie läuft bald ab, Sie möchten aber auf die Sicherheit des Garantieschutzes nicht verzichten? Oder Sie kaufen einen Neuwagen und möchten von Beginn an eine längere Garantiezeit vereinbaren? Dann bietet sich eine Anschlussgarantie beziehungsweise Garantieverlängerung an. Diese können Sie direkt beim Händler oder bei speziellen Versicherungen abschließen. Auch hier unterscheiden sich die Anbieter hinsichtlich möglicher Laufzeit, Voraussetzungen und Bedingungen. Letztere hängen unter anderem vom Fahrzeugalter und/oder der Laufleistung des Fahrzeugs ab: Bei älteren Autos bieten viele Versicherer oder Hersteller nur noch eine Baugruppengarantie an. Das bedeutet, dass nur bestimmte Teile des Autos gegen Schäden versichert sind.
Häufige Fragen
Die Garantie deckt Mängel am Fahrzeug ab, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren (z. B. Getriebegeräusche). Sie deckt aber auch Schäden ab, die innerhalb der Garantiezeit auftreten. Größere Reparaturen sind in der Regel von der Garantie abgedeckt. Sie müssen nur für die Teile bezahlen.
Darunter versteht man die Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen privat von einem Händler oder Unternehmer kaufen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch: Sie können bis zu einem Jahr nach Übernahme des Fahrzeugs eine Entschädigung für Sachmängel am Auto verlangen.
Jeder Autohändler muss eine zweijährige Garantie (auch Mängelhaftung genannt) auf neue Fahrzeuge und zwölf Monate auf Gebrauchtwagen gewähren. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren.