Insassenunfallversicherung

Unfälle, welche Personen (Fahrer oder Beifahrer) während des Gebrauchs des Fahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen bzw. beim Be- oder Entladen erleiden, können über eine Insassenunfallversicherung abgesichert werden.

Die Zahlung einer Invaliditätsleistung, Todesfallleistung oder Krankenhaustagegeld werden ungeachtet des Verschuldens geleistet (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung – diese leistet nur, wenn ein Verschulden Ihrerseits vorliegt) – ein wesentlicher Vorteil.

Es stellt sich jedoch die Frage nach der Notwendigkeit einer Insassenunfallversicherung, denn:

  • Ist Ihr Unfallgegner am Unfall schuld, so leistet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Haben Sie als Fahrer den Unfall verschuldet, so bezahlt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, den Ihre Mitinsassen erleiden. Als Fahrer selbst, sind Sie im Falle des selbstverschuldeten Unfall nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Hier müssten Sie entweder eine Unfallversicherung oder die Insassenunfallversicherung haben.

Eine Deckungslücke in der KFZ- Haftpflicht besteht also nur für den Fall, dass niemanden ein Verschulden zuzuschreiben ist. Ein Beispiel wäre ein Unfall auf Grund eines plötzlich auftauchenden Rehs. In diesen Fällen liegt kein Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers vor, weshalb auch keine gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung zur Haftung des entstandenen Schadens herangezogen werden kann. In so einem Fall würde auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht leisten, sondern eine Insassenunfallversicherung.

TIPP: Wenn nur Sie und Ihre Familie das Fahrzeug nutzen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung einer Insassenunfallversicherung vorzuziehen. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen 24 Stunden Deckung und nicht nur während der Zeit der Autofahrt.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 25. Oktober 2020