Kfz-Haftpflichtversicherung

Als Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fügen Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen einen Schaden zu, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf.

Der Schaden kann ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden sein. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht ab (die Kfz-Haftpflicht enthält also eine Art passiven Rechtsschutz).

Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Abmeldung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie Ihrer Zulassungsstelle eine sog. Doppelkarte Ihrer Versicherung vorlegen. Die Doppelkarte „beweist“ sozusagen, dass Sie bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben.

In folgenden Fällen zahlt eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht:

  • wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
  • wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht
  • kein gültiger Führerschein
  • Erzielung von Höchstgeschwindigkeit
  • Alkohol und andere berauschende Mittel
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden

TIPP: Beim Abschluss Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese eine „unbegrenzte“ Deckungssumme enthält. Damit sind Sie einerseits im Schadensfall auf der sicheren Seite, andererseits entstehen Ihnen dadurch auch nur unwesentliche Mehrkosten.

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 29. März 2020