So gelingt die problemlose Kündigung der Kfz-Versicherung. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung finanziell durchaus lohnen kann. Wer schon länger als fünf Jahre bei ein und derselben Versicherung unter Vertrag steht, zahlt in den meisten Fällen zu viel. Mehr als 50 Millionen Deutsche besitzen eine Auto-Haftpflichtversicherung. Allerdings wissen die Wenigsten, dass sich nicht nur bei der Kfz-Versicherung viel Geld sparen lässt, sondern auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Um die Kfz-Versicherung zu wechseln ist es allerdings nötig den Vertrag mit dem Versicherer zu kündigen. Hier sind sich viele Autofahrer unsicher, wann es möglich ist die Versicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Dabei ist es gar nicht schwer eine Kfz-Versicherung zu kündigen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen Ratgeber entworfen, der Sie bei der Kündigung der Kfz-Versicherung unterstützt.
Möglichkeiten zur Kündigung im Überblick
Die Versicherung für das Auto kündigen gelingt auf zwei Wegen. Einerseits ist es möglich vor Ablauf des Vertrags eine außerordentliche Kündigung beim Versicherer einzureichen und andererseits lässt sich die Versicherung auch zum Vertragsende auf ordentlichem Wege kündigen. Kunden einer Versicherung haben nur diese zwei Optionen, um eine Kfz-Versicherung zu kündigen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit den aktuellen Versicherer von dem Vorhaben der Kündigung zu informieren und ihn mit einem Vergleichsangebot zu konfrontieren. In den meisten Fällen wollen Versicherer keinen Kunden verlieren und bieten verbesserte Konditionen, um die Vertragslaufzeit zu verlängern.
Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Eine Kündigung mitten in einem laufenden Vertrag einzureichen, gelingt nur unter besonderen Auflagen. Hier spricht man von einer außerordentlichen Kündigung. Kündigungsgründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung können Preiserhöhungen, ein Schadensfall oder eine Veränderung seitens des Versicherers bezüglich der Vertragsbedingungen sein. Selbst, wenn veränderte Vertragsdetails durch neue Gesetze in Kraft treten, haben Kunden die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Einzige Ausnahme ist eine Veränderung der Leistungen, die zu einer Anhebung der Prämien führen, und dem Versicherten einen besseren Kfz-Schutz in Aussicht stellen. In diesem Fall ist es nicht möglich außerordentlich bei einer Kfz-Versicherung zu kündigen.
Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Das Wechselfieber der Deutschen Autofahrer ist bis zum 30. November datiert. Kfz-Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zur Jahres Hauptfälligkeit gekündigt werden. Die Hauptfälligkeit ist bei über 80% der Verträge der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss in diesen Fällen bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Autofahrer die Chance einen Vertrag bei einem Kfz-Versicherer ordentlich zu kündigen. So sollte man sich schon vor dieser Frist um eine neue Versicherung kümmern und einen Brief per Einschreiben bis spätestens zum 26. November beim aktuellen Versicherer eingereicht haben.
Kündigung bei einer Beitragserhöhung
Auch nach einer Beitragserhöhung kann der Vertrag gekündigt werden, wenn nicht gleichzeitig die Leistungen verbessert werden. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen, müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung kündigen. Die Kündigung wirkt dann mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch in dem Zeitpunkt, indem die Erhöhung wirksam wird.
Will der Versicherer neue Tarife durchsetzen, muss er in der Haftpflichtversicherung alte und neue Tarif gegenüberstellen, Sie spätestens einen Monat vor dem Termin informieren, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Ausserdem muss er schriftlich auf das Kündigungsrecht hinweisen. Informiert der Versicherer nicht oder nur unzureichend, können Sie noch ein Jahr nach erster Beitragszahlung aus dem Vertrag aussteigen. Dürfte dann allerdings schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden, der ab Versicherungsbeginn das Risiko versichert, da eine Rückdatierung nur für einen begrenzten Zeitraum ( i.d.R. max. 3 Monate) möglich ist.
Weitere Möglichkeiten der Kündigung
Schadenfall

Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht nach einem eingetretenen regulierten Schadenfall. Machen Sie von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, behält der Versicherer allerdings den Anspruch auf die volle Jahresprämie. Von einer solchen Kündigung ist daher abzuraten.
Totalschaden
Nach einem Totalschaden oder bei Verschrottung endet der Vertrag automatisch, sobald das Kfz beim Strassenverkehrsamt abgemeldet wurde. Der Jahresbeitrag muss vom Versicherer anteilig zurückgezahlt werden.
Verkauf / Fahrzeugwechsel
Wird das Kfz verkauft, können sowohl Käufer als auch Verkäufer den Altvertrag binnen eines Monats kündigen. Will der Käufer die Versicherung wechseln, beantragt man bei einer anderen Gesellschaft einen anderen Vertrag. Der Altvertrag gilt dann automatisch als gekündigt.
Wohnungswechsel
Ein Wohnungswechsel an sich begründet kein Kündigungsrecht. Wird das Fahrzeug allerdings am alten Wohnort ab- und am neuen angemeldet, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Spielregeln
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob der Altvertrag seit mindestens einem Jahr beim bisherigen Versicherer besteht. Wenn nicht, kann der Versicherer nach einer Kündigung den Vertrag nach einem teuren Kurztarif abrechnen. Einige Versicherer verzichten auf diese Möglichkeit und rechnen stattdessen nach tatsächlich versicherten Tagen ( p.r.t.) ab. Bitte prüfen Sie, ob ggf. Zusatzkosten durch den Kurztarif auf Sie zukommen.
Das Kündigungsschreiben sollte am Besten per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Achten Sie vor allem aber darauf, dass eine komplett ausgefüllte Doppelkarte des neuen Versicherers rechtzeitig an das zuständige Strassenverkehrsamt gesandt wird. Achten Sie darauf, ob ggf. beantragter Kaskoschutz ( Vollkasko / Teilkasko) auf dieser Doppelkarte vermerkt / angekreuzt wurde.
Was mache ich nach der Kündigung?
Nachdem du deine Kfz-Versicherung gekündigt hast, machst du am besten gleich einen Vergleich und entscheidest dich für einen neuen Tarif. Mehr dazu findest du auch bei den Fragen und Antworten Fragen und Antworten.