Jedes Jahr sollte man seine Kfz-Versicherung kontrollieren, welche Änderungen stattgefunden haben, und ob es nicht einen günstigeren Tarif gibt.
Da es nicht immer einfach ist, durch alle Fachbegriffe der Autoversicherer durchzublicken, helfen wir mit unserem Lexikon zur Kfz-Versicherung.
Im ABC der Autoversicherung finden Sie die Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um Ihren Versicherungsschutz.
- AKB
- Die Allgemeine Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen (AKB) besagen die Rechte und Pflichten von Versicherungen und Versicherten. Dabei werden sie durch die besonderen Versicherungsbedingungen und den Tarifbestimmungen ergänzt.
- Billigungsklausel
- Sie besagt, dass eine Police, die vom Antrag abweicht innerhalb einen Monats vom Versicherten widersprochen werden kann. Macht der Versicherte dies nicht, gilt die Police als genehmigt.
- Erstprämienverzug
- Wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, erhält der Versicherte die Police und Beitragsrechnung. Die Beitragsrechnung muss er sofort begleichen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen und die erste Beitragsrechnung, also die Erstprämie, wurde noch nicht bezahlt, muss der Versicherer nicht zahlen.
- Fahrzeug- und Zubehörteile
- In der Kasko sind ein paar Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert. Dies hängt von der Versicherung ab. So ist zum Beispiel ein Radio bis zu einem Wert von 200 EUR mitversichert. Die Summen und die Liste der versicherten Teile sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich bereich beschreibt in welchem Land die Versicherung gilt. Zum Beispiel: Die KFZ-Versicherung gilt in Europa. Es können aber einzelne Länder ausgeschlossen sein.
- Haftpflichtversicherung
- Man ist gesetzlich dazu verpflichtet eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn man ein Fahrzeug hat. Mit so einer Versicherung kann der Schadenersatz eines Verkehrsopfers garantiert werden. Wer ein Auto angemeldet hat, aber keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, macht sich strafbar.
- Kündigung
- Es gibt zwei Arten: die ordentliche und die außerordentliche. Die ordentliche Kündigung bezeichnet eine Kündigung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf (meist zum 1. Januar). Die außerordentliche Kündigung bezeichnet eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung oder nach der Regulierung des Schadens.
- Leasing
- Ein Fahrzeug für ein Jahr „leihen“. Dies geschieht mit einem festen Leasingvertrag. Die Leasinggesellschaft verlangt meist eine Vollkasko.
- Ombudsmann
- Dieser gehört zur Versicherung und versucht in einem Streitfall zwischen der Versicherung und dem Kunden zu vermitteln, um den Weg zum Gericht zu vermeiden. Er wird von der Versicherungswirtschaft finanziert, ist aber neutral. Er darf über einen Streitwert von bis zu 5000 EUR entscheiden. Liegt der Streitwert über 5000 EUR kann der Ombudsmann nur Empfehlungen abgeben.
- Police
- Die Police ist eine Urkunde über eine Kfz-Versicherung. Jedes Versicherungsunternehmen ist dazu verpflichtet über einen Versicherungsvertrag eine Urkunde auszustellen. Diese Urkunde wird Police oder auch Versicherungsschein genannt. Sie dokumentiert die Vertragsbeziehung zwischen Versicherung und Versicherten und listet die Vereinbarungen auf. Auf der Police stehen: der Vertragsbeginn, die Fahrzeugdaten, der Versicherungsschutz und der Beitrag.
- Rabattretter
- Nach jedem unfallfreien Jahr wird der Versicherte in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Im Schadensfall wird der Versicherte aber um eine oder mehr Schadenfreiheitsstufen zurückgestuft. Der Rabattretter , der durch eine Klausel im Vertrag verankert ist, erlaubt einen Schaden ohne Zurückstufung und damit ohne Erhöhung des Beitrags.
- Schadenfreiheitsklasse
- Auch SF-Klasse genannt, wird durch die Anzahl der unfallfreien Jahre bestimmt. Bei vielen Versicherungen gibt es für PKW 25 SF-Klassen. In welcher SF-Klasse Sie sind, erfahren Sie auf Ihrer Beitragsrechnung oder der Police. Die Staffeln der SF-Klassen und ihre zugeordneten Beiträge können sich von Versicherung zu Versicherung stark unterscheiden. Siehe dazu auf die Tabelle mit den Klassen.
- Typschlüsselnummer
- Die Typschlüsselnummer dient in Kombination mit der Herstellerschlüsselnummer (HSN/TSN) zur Identifizierung des Fahrzeugtyps.
- Versicherungswechsel
- Hier teilt die aktuelle Versicherung der neuen Versicherung die Vertragsdauer und die bisher angefallenen Schäden mit. Die Versicherungswechselbescheinigung (VWB) wird der neuen Versicherung direkt übersendet. Der Zulassungsstelle muss durch Zusendung einer Deckungskarte der Wechsel mitgeteilt werden.
- Wechsel
- Hier teilt die aktuelle Versicherung der neuen Versicherung die Vertragsdauer und die bisher angefallenen Schäden mit. Die Versicherungswechselbescheinigung (VWB) wird der neuen Versicherung direkt übersendet. Der Zulassungsstelle muss durch Zusendung einer Deckungskarte der Wechsel mitgeteilt werden. Siehe auch die Vorlage zum wechseln.
- Wiederbeschaffungswert
- Hiermit ist die Höhe des Kaufpreises gemeint, wenn ein beschädigtes Fahrzeug gegen ein gleichwertiges, unbeschädigtes Fahrzeug ersetzt werden soll. In der Kaskoversicherung werden Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet.
- Zahlungsweise
- Der Versicherte kann wählen, ob er seinen Beitrag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen möchte. Entscheidet er sich für eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung, so ist noch ein prozentualer Zuschlag zu bezahlen.
- Zentralruf
- Ein Service, der unter Tel.: 0049 (0)180 – 250 26 die Versicherungsgesellschaft eines Unfallgegners nennt. Oder im Internet unter www.gdv-dl.de
Weitere Begriffe erklären wir im Autolexikon