Kfz-Versicherung Extras

Eine Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben für Autofahrer in Deutschland. Doch deckt diese nur Schäden am fremden Wagen ab. Wenn du zusätzlich das eigene Auto versichern möchtest, benötigst du eine Kaskoversicherung. Zumindest eine Teilkasko ist empfehlenswert, nicht nur in Hinblick auf Unfälle, schließlich kam es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa alle 30 Minuten zum Diebstahl eines kaskoversicherten Wagens. Zumindest für neuere Fahrzeuge bietet sich zudem gleich eine Vollkaskoversicherung an.

Die genauen Leistungen des jeweiligen Tarifs hängen von der Versicherung ab. Dabei solltest du dich nicht nur auf das Offensichtliche beschränken, sondern dich umfassend über die Möglichkeiten informieren. Denn neben Standardleistungen haben Versicherer so manches Extra im Angebot. Einige davon sind einen eingehenden Blick wert.

Rabattschutz

Foto Euro Stapel

Unfallfrei fahren lohnt sich auch in Hinblick auf die Versicherungsbeiträge. Jedes Jahr, in dem Fahrer keinen Unfall selbst verschulden, hat zur Folge, dass sie:

Dieser Rabatt ist allerdings schnell dahin, ist man doch einmal unachtsam und gerät in eine Kollision. Denn dann wird der betreffende Fahrer von seiner Versicherung wieder zurückgestuft – wie weit hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Teilweise jedoch sorgt schon ein Unfall dafür, dass Betroffene buchstäblich fünf Jahre zurückfallen.
Je nach Versicherer haben Autofahrer mehrere Möglichkeiten, dies zu verhindern:

  • Sie zahlen den Schaden selbst, ohne Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Sie entscheiden sich für einen Rabattschutz.
  • Sie wählen einen Rabattretter.

Inwiefern sich Ersteres lohnt, hängt vom Tarif ab. Durchschnittlich zahlt es sich langfristig aus, Schäden von bis zu 1.500 Euro bei der Haftpflichtversicherung selbst zu übernehmen. Das ist jedoch nicht für jeden so ohne weiteres machbar. Wer auf keinen Fall in die eigene Tasche greifen möchte, kann bei manchen Versicherungen einen Rabattschutz beziehungsweise einen Rabattretter in Anspruch nehmen. Beide Extras funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip:

  • Rabattschutz: Bei dieser Variante haben Autofahrer quasi einen Unfall im Jahr (manchmal sogar mehrere) frei. Das bedeutet, sie werden trotz Selbstverschulden nicht zurückgestuft.
  • Rabattretter: Bei einem Rabattretter kommt es zu einer Zurückstufung, allerdings nicht soweit, dass sich der Versicherungsbeitrag ändert.

Ob sich eine dieser Varianten lohnt, hängt vom eigenen Fahrverhalten, der eigenen Schadensfreiheitsklasse und dem Versicherungstarif ab. Schließlich gehen beide mit höheren Beiträgen einher. Außerdem werden sie nicht für jeden angeboten. Wer einen Rabattschutz in Anspruch nehmen möchte, muss in der Regel bereits eine bestimmte Schadensfreiheitsklasse erreicht haben und zudem einer bestimmten Altersklasse angehören.

Kostenlose Mallorca-Police

„Mallorca-Police“, das klingt nach Urlaub. Tatsächlich handelt es sich hier um eine Zusatzleistung, die dann greift, wenn Versicherungsinhaber im Ausland unterwegs sind, und zwar mit einem Mietwagen.

In einigen Versicherungstarifen ist diese Leistung bereits enthalten. Falls nicht, lohnt es sich, sie hinzu zu buchen beziehungsweise über einen Wechsel der Versicherung nachzudenken. Denn wer im Urlaub in einem fremden Land mit einem Mietauto einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die ausländische Versicherung nur geringe Summen abdeckt. Oft reicht dies nicht aus, um entstehende Schadensersatzforderungen zu begleichen.

Hier springt die Mallorca-Police ein. Sie sorgt dafür, dass:

  • die Versicherung für den Mietwagen auf denselben Standard wie zu Hause gebracht wird und
  • Urlauber Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Nach Medienangaben halten Experten die Mallorca-Police für eine der wichtigsten Versicherungsleistungen für Autofahrer – gerade deshalb, weil viele Urlauber, die sich spontan entschließen, im Ausland ein Auto zu mieten, gar nicht über einen Versicherungsschutz nachdenken. Wer sich noch effektiver absichern möchte, kann zusätzlich über einen Auslandsschutz nachdenken. Dieser ist dann wichtig, wenn die Versicherung eines Unfallgegners nicht ausreicht, um verursachte Schäden zu begleichen. Ein Auslandsschutz stockt sie ebenfalls auf heimisches Niveau auf.

Beide Extras sind in jedem Fall kein Ersatz für vorsichtiges Fahren. Gerade in fremden Ländern ist es ratsam, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.

Verlängerte Neupreisentschädigung

Für ein neues Auto sparen viele Menschen jahrelang. Umso bitterer ist es, wenn du mit diesem schon nach kurzer Zeit einen Unfall hast. Kommt es dabei zu einem Totalschaden, müssen viele Fahrzeugbesitzer realisieren, wie schnell ein Neuwagen an Wert verliert. Auch wenn das Fahrzeug noch kein Jahr alt ist, erhalten vollkaskoversicherte Fahrer häufig mehrere tausend Euro weniger, als sie beim Kauf gezahlt hatten.

Vorbeugen lässt sich durch eine Neupreisentschädigung. Diese wird von immer mehr Versicherungsgesellschaften angeboten und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Im Falle eines Totalschadens, aber auch bei einem Diebstahl wird der Neupreis des Fahrzeugs komplett ersetzt.
  • Dies gilt für einen Zeitraum von bis zu zwei, manchmal sogar drei Jahren.
  • Nach Ablauf der Neupreisentschädigung reduziert sich der Versicherungstarif entsprechend.

Experten raten dazu, eine Neupreisentschädigung bei Neuwagen zumindest für 12 Monate in Anspruch zu nehmen. Allerdings sind daran einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Versicherungsnehmer muss Erstbesitzer des entsprechenden Fahrzeugs sein.
  • Die Erstzulassung des Autos darf nicht zu lange zurückliegen (wie lange hängt vom Versicherer ab).
  • Es muss eine Vollkaskoversicherung vorliegen.

Die genauen Bedingungen für eine Neupreisentschädigung entscheiden sich je nach Anbieter. Wie bei anderen Extras und den Tarifen selbst lohnt es sich auch hier, genau hinzusehen. Wer sich Zeit nimmt, gründlich zu vergleichen, kann so manches Schnäppchen machen.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 28. September 2022