Ein Autounfall ist für jeden Fahrzeughalter ein großes Ärgernis – egal ob Schadensverursacher oder Unfallopfer. Denn auch schon ein leichter Unfall mit dem Auto bedeutet häufig eine Menge Arbeit bei der Schadensregulierung. Denn die Abwicklung bei Personenschäden oder Sachschäden nach einem Autounfall durch die Schadensregulierung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Damit man sowohl als Unfallverursacher als auch Geschädigter nicht auf seine Kosten sitzen bleibt, gilt es die Schadensabwicklung mit Sorgfalt durchzuführen. Wir verraten Ihnen, worauf es bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall wirklich ankommt.

Eine Schadensregulierung beschreibt den vollständigen Ablauf nach einem Autounfall. Hierbei können einerseits Kosten für Personenschäden, als auch Schäden am gegnerischen Fahrzeug entstehen. Grundsätzlich gilt es nach jedem Verkehrsunfall dafür zu sorgen, dass alle Einzelheiten des Unfalls genaustens dokumentiert werden. Dazu steht nach einem Unfall die eigene Sicherheit an erster Stelle, so dass unmittelbar nach einem Crash die Unfallstelle abgesichert werden muss. Außerdem besteht eine Hilfeleistungspflicht, so dass man dem Unfallgegner in jedem Fall helfen muss, um später nicht eine Minderung von Schadensersatzansprüchen in Kauf nehmen zu müssen. Im Folgenden erhalten Sie eine Anleitung mit den wichtigsten Schritten zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.
Schritt 1: Dokumentation des Unfallhergangs
Kommt es zu einem Unfall bei einer Autofahrt mit Kindern, vergessen viele Fahrzeughalter leider ihre wesentlichen Pflichten zur Schadensregulierung. Demnach gilt es nach der Hilfeleistung und Absicherung der Unfallstelle sofort mit der Dokumentation des Unfallhergangs zu beginnen. Mittels eigenen Beweisfotos und einem Unfallbericht durch die Polizei gelingt es alle wichtigen Informationen für die spätere Schadensabwicklung einzuholen. Dazu gehören beispielsweise Zeugenaussagen, Details zum Unfall und Bilder von Sachschäden. Der Unfallbericht ist für die spätere Schadensabwicklung essentiell und sollte daher mit Bedacht erledigt werden.
Schritt 2: Kreditgeber bei einer Autofinanzierung informieren
Egal, ob die Schuldfrage eindeutig geklärt wurde oder nicht, ein Unfall ist besonders bei einer Autofinanzierung ärgerlich. Denn in jedem Fall müssen Fahrzeughalter einen Autokredit nach einem Unfall weiter bedienen. Ein verschuldeter Totalschaden bei einem zweckgebundenen Kredit für ein Auto wird in den meisten Fällen mit einer Sonderregelung behandelt, bei der Kreditnehmer die Finanzierung entweder vollständig auflösen müssen oder aber eine Neufinanzierung mit dem Kreditgeber ausmachen. Denn das Fahrzeug dient bis zur Zeit der Kreditablösung als Sicherheit. Bei einem vollständigen Wertverlust benötigen Banken daher andere Sicherheit, um den Kredit für die Autofinanzierung wie gewohnt laufen zu lassen. Bei einem Wildunfall oder unverschuldeten Schaden zahlt dagegen die Haftpflichtversicherung beziehungsweise die Kfz-Versicherung des Unfallgegners.
Schritt 3: Kontakt mit der Kfz-Versicherung aufnehmen

Noch am Unfalltag gilt es die eigene Kfz-Versicherung über den Verkehrsunfall zu informieren. Umso eher die Versicherung informiert ist, desto schneller lässt sich die Schadensregulierung abwickeln. Bei einem eigenverschuldeten Unfall lohnt es sich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um die Schadensabwicklung möglichst positiv zu eigenen Gunsten durchzuführen. Dabei können schon kleine Wartungen und Reparaturen größere Unfälle vermeiden. Demnach ist es ratsam hin und wieder einen Lichttest machen und die Scheinwerfer kontrollieren zu lassen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Denn in der Regel dauert die Schadensabwicklung bei einem Verkehrsunfall zwei bis sechs Monate, so dass man sich schnell mit der eigenen Versicherung in Verbindung setzen sollte.