SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und Kfz-Vollmacht

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Seit dem 1. Juli 2010 ist im gesamten Bundesgebiet die Zulassung eines Fahrzeugs unter anderem davon abhängig, das der Fahrzeughalter eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b KraftStG).

Du kannst dich bei der Zulassung eines Fahrzeugs auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die notwendigen Vordrucke „SEPA-Lastschriftmandat“ und „Vollmacht Kraftfahrzeugzulassung“ mit den jeweiligen Erläuterungen werden dir von Kfz.net zum ausfüllen und ausdrucken als PDF-Datei kostenlos zum Downloaden angeboten.

Die Kraftfahrzeugsteuer kurz erklärt

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

Mit der Zulassung deines Fahrzeugs beginnt die Steuerpflicht.

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren hat für dich eine Reihe von Vorteilen:

  • Du versäumst keine Zahlung mehr, es ist automatisiert und spart Zeit.
  • Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen entfallen.
  • Der Lastschrifteinzug erfolgt am Tag der Fälligkeit der Steuer.
  • Du sparst dir den Weg zur Bank oder das Onlinebanking.

Vorlagen zum Download

Vorlage zum Sepa Lastschriftmandat

Abbuchung der Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für zwölf Monate im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht. Für die Folgejahre ergeht im Regelfall kein erneuter Steuerbescheid oder Zahlungshinweis.

SEPA-Lastschriftmandat als Zulassungsvoraussetzung
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von dir bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) abgegeben werden. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.

Fragen und Antworten zum SEPA-Lastschriftmandat

Wann erhalte ich den Steuerbescheid für mein neu zugelassenes Fahrzeug?
Nach der Zulassung deines Fahrzeugs übermittelt deine Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu deinem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Steuerbescheid erstellt. Dieser wird in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung versandt.

Bekomme ich jedes Jahr einen neuen Steuerbescheid?
Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine unbefristete Steuerfestsetzung gemäß § 12 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Der erstellte Steuerbescheid behält für die Folgejahre seine Gültigkeit. Höhe und Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus dem Steuerbescheid.

Zahlungserinnerungen werden durch die Zollverwaltung nicht versandt.

Wie hoch ist die Kraftfahrzeugsteuer für mein Fahrzeug?
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug können Sie mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen. Bitte beachte die dort aufgeführten Hinweise.

Wie kann ich die Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat anzeigen?
Änderungen zum Lastschriftmandat sind ebenfalls auf dem amtlichen Muster (Formular 032021) beim zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen (z.B. Änderung der Kontonummer).

Erhalte ich nach der Abmeldung meines Fahrzeugs einen geänderten Steuerbescheid?
Nach der Abmeldung deines Fahrzeugs übermittelt deine Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Abmeldebescheid erstellt. Dieser kommt meistens zwei Wochen nach der Fahrzeug Abmeldung.

Wann wird ein Guthaben aufgrund eines abgemeldeten Fahrzeugs ausgezahlt?
Sollte sich ein Guthaben ergeben, erfolgt die Auszahlung automatisch an die für die Abbuchung verwendete Bankverbindung auf dem SEPA-Lastschriftmandat. Das Guthaben wird in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung des Fahrzeugs ausgezahlt.
Aufgrund der SEPA-Umstellung kann eine angegebene Bankverbindung im Format Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr verwendet werden. Nur noch IBAN und BIC Bankdaten sind zulässig.
Barauszahlungen oder die Ausstellung von Verrechnungsschecks sind nicht möglich.

Wie kann ich Adressänderungen dem Hauptzollamt mitteilen?
Änderungen von Halterdaten (z.B. Änderung von Name/Firmenbezeichnung, Adressänderung) sind nach den Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung deiner örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten anschließend automatisiert zur Aktualisierung an das zuständige Hauptzollamt.

Wie kann ich eine Steuervergünstigung beantragen?
Anträge auf Steuervergünstigungen können entweder direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs oder zu jedem späteren Zeitpunkt (bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen) beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Für die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen muss kein Antrag gestellt werden.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 5. April 2021