Sturmschäden am Auto. Wer zahlt?

Jedes Jahr verursachen Unwetter & Stürme in Deutschland Schäden in Milliarden höhen. Letztes Jahr wurden über 450.000 Schäden in Höhe von 1,7 Milliarden Euro an versicherten Kraftfahrzeugen gezählt. Davon entfielen rund 1,3 Milliarden Euro auf Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz. Die restlichen 400 Millionen Euro wurden durch Überschwemmungen verursacht.

Im Zuge des Klimawandels erwartet Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), weitere Kosten durch Sturmschäden.

Im langjährigen Durchschnitt werden jährlich rund 390.000 versicherte Fahrzeuge beschädigt, die Schadensumme liegt bei rund 900 Millionen Euro. Verantwortlich für die hohen Schäden im vergangenen Jahr sind die Unwetterserie im Juni und die Hochwasserkatastrophe im Juli im Ahrtal. Für 50.000 Schäden an Ahr und Erft leisteten die Kraftfahrtversicherer fast 400 Millionen Euro. „In den meisten Fällen waren es Totalschäden, die das Wasser an Motoren, Elektronik und am gesamten Fahrzeuginnenraum anrichtete“, sagte Asmussen. Nach dem Hochwasser türmen sich die Autowracks auf den Schrottplätzen…

Überschwemmtes auto wird von der Feuerwehr geborgen.
Für Hochwasserschäden am Auto ist die Teil- oder die Vollkaskoversicherung zuständig. Diese Auto konnte noch von der Feuerwehr geborgen werden.

Die häufigsten Schäden durch Naturgewalten

  • Sturmschäden
  • Starkregen
  • Hochwasser & Überschwemmungsschäden
  • Sturzfluten
  • Hagel

Die regionale GDV-Naturgefahrenbilanz 2021 bezüglich Überschwemmungen führt denn auch Rheinland-Pfalz an, mit im Schnitt 4,1 Schadenmeldungen auf 1000 kaskoversicherte Fahrzeuge. Dahinter folgt Nordrhein-Westfalen mit 2,9 Schadenmeldungen. Bremen steht am Ende dieser Liste, dort blieben die Autofahrer im vergangenen Jahr von Überschwemmungen nahezu verschont.

Schäden an Kfz durch Naturgefahren nach Bundesland

BundeslandAnzahl der Schäden pro 1.000 VerträgeAnzahl der SchädenSchäden in Mio.
Bayern4,941.500110
Baden-Württemberg4,028.00073
Nordrhein-Westfalen3,233.50064
Brandenburg2,84.0008
Saarland2,72.0003
Niedersachsen2,412.50024
Sachsen2,35.00010
Rheinland-Pfalz2,26.00012
Thüringen2,22.5006
Sachsen-Anhalt2,12.5004
Hessen1,97.00015
Hansestadt Hamburg1,91.5003
Berlin1,92.5004
Mecklenburg-Vorpommern1,81.5003
Bremen1,65001
Schleswig-Holstein1,530005
Überschwemmungsschäden0,031.5006

Im Süden Deutschlands haben vor allem Sturm und Hagel schwere Schäden an Kraftfahrzeugen verursacht. Mit durchschnittlich 19,9 Schadenmeldungen auf 1000 kaskoversicherte Fahrzeuge traf es die Autofahrer in Baden-Württemberg am stärksten. Damit führt das Bundesland die bundesweite GDV-Naturgefahrenbilanz bezüglich Sturm, Hagel und Blitz an. Es folgt Bayern mit 18,9 Schäden, Schlusslicht der Statistik ist wieder Bremen. Mit 1,6 Schadenmeldungen pro 1000 ganzjährigen Verträgen sind hier die Autofahrer vergleichsweise glimpflich davongekommen.

Besonders schwere Hagelschäden in Höhe von geschätzt 700 Millionen Euro hat die Unwetterserie im Juni verursacht. „Insgesamt ist es für die Kraftfahrtversicherer der viertgrößte Hagelschaden seit Beginn der Statistik“, erläutert der GDV-Hauptgeschäftsführer.

Baumschaden
Auch solche Totalschäden lassen sich mit der richtigen Versicherung abdecken

Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen sind über die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung ersetzt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall.

Fahren bei Sturm

Während der Fahrt im Sturm sollte auf angepasste Geschwindigkeit geachtet werden, denn nur so hat man das Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst, muss man kontrolliert gegenlenken. Auf Brücken und in Waldschneisen ist auf Windsäcke oder Hinweisschilder zu achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige Windstärke geben auch Bäume und Sträucher. Bei sehr starkem Wind sollte möglichst nicht mehr in Waldgebiete einfahren: Bäume können umstürzen oder die Fahrbahn bereits blockiert sein.

Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkw oder Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst. Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Seitenwindempfindlichkeit erheblich. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Hausbesitzer haftet für Sturmschäden an parkendem Auto

Wenn während eines schweren Sturms die Teile eines Schornsteins auf ein parkendes Auto fallen, dann muss in der Regel der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Ihm kann mangelhafte Wartung oder ein Baufehler unterstellt werden. Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg (Az. 17b C 181/07) spricht zumindest der erste Anschein dafür, dass selbst bei heftigeren Winden hierzulande nur dann ganze Gebäudeteile herausgerissen werden können, wenn das Bauwerk entweder fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten wurde.

Das Gericht widersprach dem Einwand dass es sich um einen außergewöhnlichen Sturm handelte. Grundsätzlich müsse ein Gebäude mit seinen sämtlichen Einrichtungen der Witterung standhalten. Weil ein Hausbesitzer auch ungewöhnliche Stürme in seine Betrachtung einbeziehen und im Rahmen der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht entsprechende Vorsorge für die Festigkeit des Gebäudes und der Gebäudeteile treffen muss, gilt dies nach praktizierter Rechtsprechung bis zu Windstärken von 12 Beaufort auf der auf 17 Stufen erweiterten Windstärkenskala. Höhere Werte aber wurden vom Deutschen Wetterdienst auch in der verheerenden Nacht am Schadensort nicht gemessen.

So gehen sie Vor:

Schäden nach einem Unwetter sollten Autofahrer in jedem Fall umgehend bei ihrem Versicherungsunternehmen melden. In der Regel findet bei der Teilkasko keine Rückstufung statt. Auf keinen Fall sollte ohne Absprache mit dem Versicherer ein Gutachter bestellt oder der Schaden repariert werden. Der Versicherte könnte in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben, weil der Versicherer das Weisungsrecht hat. 

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 15. Oktober 2022