Nach einem Unfall kommt oft ein Kfz-Gutachter ins Spiel. Er dokumentiert alle Schäden detailliert und erstellt ein Gutachten, das dann zur Schadensregulierung genutzt wird. Dieses Unfallgutachten ist für den Unfallgeschädigten komplett kostenlos. Die Kosten werden nämlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
Den Gutachter kann sich der Geschädigte selbst aussuchen. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie ein Gutachter arbeitet und welche Erleichterungen er für das Unfallopfer bieten kann.

Warum sollte man nach einem Unfall immer einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Sobald man unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, sollte man unbedingt einen Kfz-Gutachter einschalten. In Notfällen kommt steht dieser Tag und Nacht zur Verfügung. In der Regel reicht es aber aus, den Gutachter nach dem Unfall anzurufen und einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Der Sachverständige wird den Schaden detailliert beschreiben und die notwendigen Reparaturkosten zuverlässig einordnen. Falls ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird dies ebenfalls dokumentiert. Nur mit Hilfe eines Gutachtens kann der komplette Schaden festgestellt werden, der von der gegnerischen Versicherung zu zahlen ist.
Das Gutachten selbst ist inklusive Fahrtkosten, Fotokosten usw. für den Unfallgeschädigten komplett kostenlos. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen. Nutzen Sie diese Chance und kontaktieren Sie nach einem Unfall schnellstmöglich einen Kfz-Gutachter. Eine Liste von Sachverständigen finden Sie beim DAT.
Kann ich den Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Als Unfallopfer kann man sich den Gutachter selbst aussuchen. Dies sollte man auch unbedingt tun. Akzeptieren Sie auf keinen Fall den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter. Dieser wird tendenziell versuchen, den Schaden gering zu halten. Verlassen Sie sich lieber auf einen Gutachter, dem Sie vertrauen und der für Sie arbeitet.
Wie lange dauert es, bis das Gutachten vorliegt?
Der Gutachter kommt zum vereinbarten Termin zum Fahrzeug,, schaut es sich gründlich an und dokumentiert alle Schäden. Danach dauert es ungefähr 24 Stunden, bis das Gutachten fertig vorliegt und bei der Versicherung eingereicht werden kann. Nur bei Totalschäden kann es etwas länger dauern.
Was wird beim Unfallgutachten geprüft?
Der Kfz-Sachverständige prüft das Fahrzeug und hält fest, welche Schäden und Mängel mit dem Unfall zusammenhängen. Geprüft werden unter anderem:
- Der technische Zustand des Fahrzeugs
- Genaue Beschreibung der Schäden, die durch den Unfall entstanden, sind
- Liste der notwendigen Reparaturen
- Kostenvoranschlag für das Beheben der Schäden
- Schätzung wie lange die Reparatur dauert
- Prüfung welche Schäden schon vor dem Unfall vorhanden waren
- Gutachten zur Wertminderung & Restwerts des Fahrzeugs
- Schätzung zum Wiederbeschaffungswerts des Kfz
Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten für ein Gutachten hängen vor allem vom Umfang des Schadens ab, dazu kommen Faktoren wie Fotos, Fahrtkosten usw. Im Schnitt kostet ein Unfallgutachten ca. 500 Euro, bei sehr hohen Schadenssummen (ab etwa 11.000 Euro) können es auch mehr als 1.000 Euro werden. Der Unfallgeschädigte muss diese Kosten nicht tragen, sie werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Daher ist ein Unfallgutachten für Unfallopfer komplett kostenlos.
Reparaturen bei einem Totalschaden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Autofahrer, dessen Wagen bei einem unverschuldeten Unfall einen Totalschaden erlitt, bei der Reparatur nicht von den Vorgaben des Sachverständigengutachtens abweichen darf. Gilt die Reparatur als unwirtschaftlich, weil die Kosten deutlich über dem Wiederbeschaffungswert liegen, so kann der Fahrzeughalter nicht einfach weniger reparieren lassen, um so die Kosten unter die maßgebende Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts zu drücken.
Im konkreten Fall ging es um eine alten Mercedes. Der Schaden an dem Wagen sollte von der Versicherung reguliert werden. Die Reparaturkosten hätten dem Gutachter zufolge voraussichtlich 186 Prozent des Wiederbeschaffungswertes ausgemacht, so dass der Autohalter auf den Kosten sitzen geblieben wäre und nur diesen Wiederbeschaffungswert von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erhalten hätte. So ließ er eine gebrauchte Fahrertür einbauen und verzichtete auf den Austausch von Zierleisten und anderen Teilen. Dem schob der BGH einen Riegel vor. Solche Reparaturen seien stets nach den Vorgaben des Sachverständigen durchzuführen. Geschädigte dürften dann zwar auch Gebrauchtteile einbauen, um Kosten zu sparen. Teile weglassen dürften sie aber nicht, weil sonst die Berechnungsgrundlage des Gutachtens unterlaufen werde. (BGH, VI ZR 387/14)
Warum ist ein Unfallgutachten weitaus besser als ein Kostenvoranschlag?
Lassen Sie sich als Geschädigter auf keinen Fall darauf ein, dass die Schadensabwicklung nur über einen Kostenvoranschlag erfolgt. Bei einem solchen Vorgehen wird der Schaden nicht so eingehend untersucht wie bei einem Gutachten. Dies kann dazu führen, dass manche Schäden nicht entdeckt werden, später aber doch repariert werden müssen. Das führt oft zu unerquicklichen Diskussionen mit der Versicherung.
Nur bei absoluten Bagatellschäden (bis ca. 500 Euro Schadenssumme) wäre eine Regulierung über einen Kostenvoranschlag in Ordnung. Allerdings sind solche geringen Schäden eher selten und für einen Laien nicht einzuschätzen. Rufen Sie daher unbedingt einen Gutachter an. Dieser kann dann beurteilen, ob es wirklich ein Bagatellschaden ist.
Welchen Service bietet ein Kfz-Gutachter noch an?
Der Service eines Gutachters hört mit dem Unfallgutachten noch lange nicht auf. Der Sachverständige kümmert sich auch um die komplette Abwicklung mit der Versicherung, also um den gesamten Papierkram, bis die Auszahlung der Versicherung da ist. Auf Wunsch empfiehlt ein Gutachter auch Werkstätten zur Reparatur oder Fachanwälte für Verkehrsrecht, um z.B. Schadensersatzansprüche bei Verletzungen zu klären.
Neben der Erstellung von Unfallgutachten bieten Kfz-Gutachter noch Oldtimergutachten und Wertgutachten für gebrauchte Fahrzeuge an. Letztere sind stets vom Auftraggeber selbst zu zahlen, während Unfallgutachten von der Versicherung gezahlt werden.
Fazit
Falls Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, rufen Sie auf jeden Fall danach einen Kfz-Gutachter an. Dieser kann den Schaden detailliert dokumentieren und die Abwicklung mit der Versicherung übernehmen. Für Unfallopfer ist dieser Service komplett kostenlos. Lassen Sie sich daher auf keinen Fall auf eine Abwicklung nur gegen Kostenvoranschlag oder über einen Gutachter der Versicherung ein. Sie sparen keine Kosten, sie könnten im Gegenteil sogar übervorteilt werden.