Verkehrsrechtsschutzversicherung

Mit einem Unfall oder einer Ordnungswidrigkeit kann man als Autofahrer leicht in einen Rechtsstreit kommen. Dagegen hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die Police übernimmt die Kosten für rechtlichen Beistand (für den Anwalt) und Verfahrenskosten, wenn eine juristische Auseinandersetzung nicht mehr abzuwenden ist. Das gilt auch im Ausland wo der Rechtsbeistand schwieriger zu bekommen ist.

Für Familien ist es besser eine Familien-Police zu nehmen, die alle Mitglieder und Autos der Familie versichert. Solche Verkehrsrechtsschutzversicherungen für Familien gibt es schon ab 55 Euro im Jahr.
Unklare Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall enden oft vor dem Richter. Die Kosten dafür können Sie mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung absichern.

Welche Leistungen werden durch die Kfz-Rechtschutzversicherung übernommen?

Diskussion nach einem Autounfall.
Wenn die Sachlage beim Autounfall unklar ist, hilft eine Rechtsschutzversicherung.

Beinahe jeder Autofahrer musste bereits für eine Ordnungswidrigkeit zahlen, auch Bußgeldverfahren sind nicht selten – allerdings nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, muss diese Streitigkeit vor Gericht klären lassen. Müssen für einen solchen Rechtsstreit Sachverständigenhonorare, Gerichts- und Anwaltskosten übernommen werden, kommt dafür die Verkehrsrechtsschutzversicherung auf. In den meisten Fällen zahlt die Police die Kosten der Streitigkeiten ebenso, wenn bei einem Unfall die Schadensursache unklar ist. Alternativ kann der Schaden meist auch durch die eigene Kfz-Versicherung beglichen werden, hier müssen die Geschädigten allerdings eine Selbstbeteiligung zahlen. Zudem sorgt eine Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse dafür, dass sich die Kosten für die Kfz-Versicherung in den Folgejahren deutlich erhöhen.
Hier ist es also durchaus sinnvoll, das eigene Recht mit allen Mitteln durchzusetzen. Einige Versicherer, darunter die Grazer Wechselseitige übernehmen auch Kosten, die bei Auseinandersetzungen mit Werkstätten entstehen.

Folgende Leistungen sind enthalten

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens.
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.
  • Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.(Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangener Straftat.)
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug.(Kauf, Verkauf usw.)
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten. (z.B. Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sehr zu empfehlen. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden oder bei Schäden, gerade auch im Ausland, lässt leicht sehr hohe Streitwerte und damit auch ein hohes Prozessrisiko entstehen. Im Ausland ist zudem ein Anwalt vor Ort nötig, die Abwicklung ist um einiges komplizierter.

Verkehrsunfall im Ausland

Bei Verkehrsunfällen im Ausland ist guter Rat teuer. Wie kommt man an eine Entschädigung für Personen- und Sachschäden? Befindet man sich im Urlaub oder auf Geschäftsreise, kann man in der Regel nicht unbegrenzt im Ausland verweilen um selbst alle Angelegenheiten vor Ort zu klären. Im Falle eines Personenschaden sollten Sie auf jeden Fall vor Ort einen Anwalt konsultieren (der ADAC bietet Adressen an).

Bei Blechschäden ist zu unterscheiden, ob sich der Unfall nach EU-Recht regeln lässt oder nicht.
EU-Recht findet Anwendung, wenn der Unfallgegner aus einem EU-Staat kommt oder sich der Unfall in einem EU-Staat ereignet hat. In diesem Fall können Sie die Forderung auch von Ihrem Wohnort aus geltend machen. Durch einen Anruf bei der zentralen Auskunftsstelle unter der Tel.-Nr. 0180/25026 (0,06 Euro/Anruf), der Sie das Kennzeichen des Unfallgegners nennen, erfahren Sie, wer in diesem Fall mit der Schadensregulierung in Deutschland beauftragt ist. Dort machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich das Recht des Unfalllandes für die Schadensregulierung Anwendung findet. Im Notfall können Sie sich auch an die Entschädigungsstelle in Hamburg wenden (Tel. 040/3018009), sollten Sie nach drei Monaten weder eine nachvollziehbare Stellungnahme noch ein angemessenes Regulierungsangebot erhalten haben.

Hat sich der Unfall in einem Land ereignet, dass nicht der EU angehört, sollten Sie den Schaden noch vor Ort regeln, am besten unter Zuhilfenahme eines ansässigen Anwalts. Hier erweist sich eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung als hilfreich.

Für wen lohnt sich die Rechtsschutzversicherung

Die Prämien für die Police fallen recht übersichtlich aus. Ausserdem kann man damit erhebliche Kosten sparen. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, wird von den Experten unterschiedlich beurteilt. Maßgeblich dafür ist neben dem Wert des eigenen Fahrzeugs vor allem die regelmäßig zurückgelegte Entfernung. Wer also einen weiten Arbeitsweg auf sich nehmen muss und täglich pendelt, sollte er über den Abschluss einer solchen Rechtsschutzversicherung in jedem Fall nachdenken, Fahrzeughalter mit geringer Jahresfahrleistung können eher verzichten.

Wann zahlt eine Kfz-Rechtschutzversicherung nicht?

Es gibt es auch einige Gründe, die zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes führen: Zu den Voraussetzungen einer Übernahme der Prozesskosten gehört ein selbstverständlich ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug sowie ein gültiger Führerschein. Ebenso grundsätzlich ausgeschlossen sind Straftaten, die unter Vorsatz begangen wurden. Bestehen vor Aufnahme des Gerichtsverfahrens keine Aussichten auf Erfolg, lehnen die Versicherer die Kostenübernahme ebenso ab. Beim Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherte die Möglichkeit erhält, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Unter dem Namen „Stichentscheid“ ist eine solche Klausel häufig zu finden. Lehnt der Versicherer also eine Übernahme der Kosten ab, hat der Versicherte so die Möglichkeit, sich mithilfe eines unabhängigen Gutachters zur Wehr zu setzen.

Was sollte ich noch beachten?

Weiterhin muss die Höhe der Deckungssumme beachtet werden, Fachleute raten zu mindestens 250.000 Euro. Zu guter Letzt sollte bei der Versicherung die sogenannte „Ergebnis-Theorie“ gelten: Damit ist gemeint, dass die Versicherung Vorfälle reguliert, deren Ergebnis innerhalb der Vertragslaufzeit liegt. Führt also ein Defekt am Auto zum Streitfall, übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für die Streitigkeit selbst dann, wenn der auslösende Defekt vor dem Abschluss der Police eingetreten ist. Ebenso wichtig: Vor dem Vertragsabschluss sollten die Prämien umfangreich verglichen werden. Während sich die Vertragsinhalte meist ziemlich ähneln, gilt dies für die Prämienhöhe nicht unbedingt; insbesondere online finden sich günstige Angebote.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 26. August 2022