Kfz-Versicherung wechseln

Der Konkurrenzkampf bei den Kfz-Versicherungen ist groß. Ein sorgfältiger Vergleich zahlt sich in der Regel aus. Hierbei sollte man jedoch nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die sonstigen Konditionen genau untersuchen. Ein guter Ratgeber ist hier die Stiftung Warentest, die sich ausgiebig mit dem Thema Kfz-Versicherungen beschäftigt hat. Ratschläge von Firmen oder Verbänden, die selbst Versicherungen anbieten, sind dagegen mit Vorsicht zu genießen.

Doch wie kann der Versicherungsnehmer bei Erhalt eines günstigeren Angebotes schnellstmöglich wechseln?
In der Regel ist der alte Vertrag mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Dies läuft in den meisten Fällen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, so dass ein Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein muss. Dies sollte per Einschreiben mit Rückschein geschehen, damit das Zugangsdatum nachweisbar ist.

Sofern der eigene Versicherer die Prämie erhöht, hat der Versicherungsnehmer zusätzlich zur regulären Kündigung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Ankündigung der Prämienerhöhung durch die Versicherung, die einen Monat im Voraus zu erfolgen hat, kann der Versicherungsnehmer mit dem Hinweis auf sein außerordentliches Kündigungsrecht seinen Vertrag kündigen.

Wann kann man die Kfz-Versicherung wechseln?

Eine Kfz-Versicherung darf auf zwei unterschiedliche Arten gekündigt werden.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Zunächst einmal ist die ordentliche Kündigung zum Ende des Kalenderjahres zu nennen. Bis zum 30. November muss die ordentliche Kündigung beim Autoversicherer eingegangen sein, damit sie akzeptiert wird.

Dabei vergessen die Anbieter oft zu erwähnen, dass der 30.11. eines Jahres keineswegs der einzige Termin ist, zu dem man sich von seiner Kfz Versicherung trennen kann. Und viele Versicherer spielen mit dieser Unkenntnis ihrer Kunden, indem sie absichtlich die Prämienabrechnung für das kommende Jahr erst im Dezember verschicken.

Bei einer Beitragserhöhung hat man das ganze Jahr das Recht die außerordentliche Kündigung auszusprechen und kann woanders sein Fahrzeug neu versichern obwohl der 30. November schon lange abgelaufen ist.

Ein neues Auto und eine neue Versicherung

Wer sich für den Kauf eines neuen Wagens entscheidet, darf ebenfalls der bisherigen Versicherung den Rücken kehren. Schließlich ist der Vertragsgegenstand, das Auto oder Motorrad, nicht mehr vorhanden. Die Versicherung muß vor der neuen Anmeldung des Fahrzeugs abgeschlossen werden. Denn für die Zulassung benötigt man den Nachweis über eine bestehende Versicherung.

Selbst nach einem Schadensfall oder Unfall kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden. In diesem Fall steht sowohl dem Versicherer, als auch dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Innerhalb eines Monats nachdem die Bearbeitung des Schadens abgeschlossen wurde, kann die Kündigung erfolgen. Kündigt der Versicherer, gibt es die anteilige Jahresprämie zurück. Kündigt jedoch der Versicherte nach dem Schaden fristlos, gibt es keine Erstattung. Deshalb sollte die Entscheidung gut überlegt werden.

Infos und Tipps:

Eine Kfz-Versicherung bietet Rabattregelungen für Wenigfahrer, Garagenbesitzer und Erwerber neuer Fahrzeuge. Der Zweitwagen wird meistens günstiger eingestuft. Die Versicherung ist die Basis, um sich vor finanziellen Risiken unvorhergesehener Ereignisse im Straßenverkehr zu schützen.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 11. November 2021