In Deutschland gibt es ungefähr 580 Autos pro 1.000 Einwohner. Und pro Jahr über 1,7 Millionen Unfälle mit Sachschäden und leichten Verletzungen. Kommt es zu einem Unfall mit dem Pkw, ist es wichtig, sich noch an der Unfallstelle und auch im Nachhinein korrekt zu verhalten. Dies ist wichtig für die Sicherheit vor Ort und um sich eventuelle rechtliche Konsequenzen zu ersparen.
Theoretisch wissen viele Autofahrer diesbezüglich Bescheid. Am Unfallort stehen Betroffene aber nicht selten leicht unter Schock und vergessen, was sie in der Fahrschule diesbezüglich gelernt haben.
Die Unfallstelle absichern und unbedingt vor Ort bleiben
Hat es unterwegs gekracht, musst du zunächst die Unfallstelle mit einem Warndreieck ausstatten, um Folgeunfälle zu verhindern. Der Abstand zum tatsächlichen Unfallort sollte abhängig davon, ob sich der Unfall in der Stadt oder auf der Autobahn zugetragen hat, zwischen 50 und 400 m betragen. Keinesfalls darfst du die Unfallstelle verlassen. Dies ist nach § 142 StGB strafbar und kann als Fahrerflucht ausgelegt werden. Neben eventuellen rechtlichen Konsequenzen hat dieses Verhalten auch negativen Einfluss auf die Versicherungsprämie. Sollte doch ein Entfernen vom Unfallort etwa im Rahmen einer schockbedingten Überreaktion stattgefunden haben, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Video zum Verhalten nach dem Unfall
Erste Hilfe leisten ist Pflicht: Alles andere ist unterlassene Hilfeleistung
Verkehrsunfälle mit verletzen Personen sind wohl am meisten gefürchtet. Viele Autofahrer haben Angst davor, beim Hilfeversuch etwas falsch zu machen. Auch wenn dies verständlich ist, musst du – sofern erforderlich – unbedingt Erste Hilfe leisten, auch wenn keine entsprechenden Kenntnisse vorliegen. Wer aus Angst oder anderen Gründen nicht hilft, muss sich später wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Auch hier kann es wieder sinnvoll sein, sich einen Anwalt zu holen, der Experte auf diesem Gebiet ist. Ein Erste-Hilfe-Kasten muss übrigens in jedem Kraftfahrzeug vorhanden sein. Dessen Ausstattung sieht das Normblatt DIN 13 164 vor. Autofahrer sollten zudem darauf achten, dass der Erste-Hilfe-Kasten nicht bereits abgelaufen ist. Übrigens: Bereits das Absetzen eines Notrufs kann als Erste Hilfe vor Ort gewertet werden.
Wann muss die Polizei bei einem Verkehrsunfall eingeschaltet werden?
Ein Notruf muss immer dann abgesetzt werden, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzten kommt, Unstimmigkeiten bestehen oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Sind Personen verletzt, musst du also die 112 wählen. Bei allen anderen Problemen wird die Polizei über die 110 hinzugezogen. Das Verwenden einer Notrufsäule ist ratsam, sofern diese vorhanden ist, denn sie erleichtert den Rettungskräften die Standortbestimmung. Bei einem Bagatellunfall mit nur leichten Blechschäden ist es nicht erforderlich, die Polizei zu rufen. Besonders dann, wenn alle Beteiligten sich einig sind und ihre Versicherungsinformationen ausgetauscht haben, ist es nicht notwendig, die Polizei hinzuzuziehen. Es ist aber wichtig, alle Kontaktdaten des Unfallgegners festzuhalten und auch Fotos vom Schaden zu machen.
Was tun, wenn du selbst schuld am Unfall bist?
Wenn du einen Verkehrsunfall eindeutig selbst verschuldet hast, tust du gut daran, dennoch die Polizei einzuschalten, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein Bußgeld vor Ort sollte aber nur in den wenigsten Fällen geleistet werden: Es ist ratsam, stattdessen die eigenen Personalien an die Beamten weiterzugeben. Der Bußgeldbescheid kann dann per Post zugestellt und gegebenenfalls angefochten werden. Ein Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, ist auch hier wieder der richtige Ansprechpartner.
So vermeidest Unfälle
Daher empfiehlt der DVR folgende Tipps um Unfälle zu vermeiden:
- Hände weg vom Handy und nicht ohne Freisprechanlage am Steuer telefonieren
- Abstand halten
- vorausschauend fahren und reagieren
- langsames und aufmerksames Fahren
- Fairness im Straßenverkehr (eher Defensiv fahren und anderen auch mal ein Fehler verzeihen statt aggressiv zu reagieren)
