2015 starben auf deutschen Straßen 84 Kinder. In den Tabellen des Statistischen Bundesamts eine im Vergleich zu früheren Jahren niedrige Zahl. 1978 verstarben im Straßenverkehr immerhin noch knapp 1.450 Heranwachsende. Die Entwicklung ist – zumindest nur anhand der Statistik betrachtet – positiv. Hinter jedem minderjährigen Verkehrstoten steckt aber auch eine persönliche Leidensgeschichte – besonders der Eltern und Geschwister. Gründe für den deutlichen Rückgang bei den Unfallzahlen bzw. den verletzten und getöteten Kindern gibt es viele. Eine zunehmend bessere Sicherheitstechnik in Kraftfahrzeugen gehört dazu.

Seinen Beitrag leistet aber auch der Kindersitz. Von Kleinkindern gern als lästig empfunden, ist er inzwischen ein wichtiges Sicherheitselement, welches den Nachwuchs schützt. Denn die Sicherheitseinrichtungen im Auto – wie der Sicherheitsgurt oder Front- und Seiten-Airbags – greifen oft erst ab einer gewissen Größe der Mitfahrer. Damit der Kindersitz die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen kann, müssen diverse Eigenschaften stimmen. Und natürlich ist die Auswahl in den letzten Jahren so groß geworden, dass viele Eltern schnell überfordert sind – und sich angesichts der unterschiedlichen Kategorien und Bauformen verunsichern lassen. Wie muss der richtige Kindersitz aussehen?
Die Bußgelder nach der StVO
Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr ist für die Gesellschaft von besonderem Interesse. Der Gesetzgeber kann zwar nicht alle Aspekte regeln – wie etwa in Form einer Helmpflicht auf dem Laufrad. Sobald Eltern ihre Kinder allerdings im Auto mitführen, greifen Vorgaben des Gesetzgebers, welche ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten sollen.
Ausschlaggebend ist hierfür die Straßenverkehrsordnung – kurz StVO. Über § 21 StVO schreibt der Gesetzgeber detailliert vor, bis zu welchem Alter Kinder über einen Kindersitz mitgenommen werden. Wegweisend sind an dieser Stelle Alter und Körpergröße.
Sofern der Nachwuchs noch nicht die Größe von 1,50 Metern erreicht hat, ist die Mitnahme ausschließlich in sogenannten Rückhalteeinrichtungen erlaubt. Dies gilt solange, bis das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Erst ab dieser Altersgrenze/Körpergröße dürfen Kinder auf den Sitzen nur mit dem Sicherheitsgut gesichert werden.
Übrigens: Werden Eltern von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle mit nicht ordnungsgemäß gesicherten Kindern im Fahrzeug erwischt, werden ein Bußgeld und eventuell sogar Punkte in der Verkehrssünderkartei fällig. Hierbei wird unterschieden nach:
- nicht nach Vorschrift gesichert (mit Gurt, aber kein Kindersitz) – 30 Euro
- keine Sicherung – 60 Euro
Letztgenannter Verstoß zieht zudem einen Punkt in Flensburg nach sich. Betrifft der Verstoß mehrere Kinder, kann das Bußgeld sogar noch etwas höher ausfallen. Wie genau müssen Rückhalteeinrichtungen beschaffen sein, damit sich Eltern im Straßenverkehr regelkonform verhalten?
Was sollte ein guter Kindersitz mitbringen?
Woran erkennen Eltern einen guten Kindersitz? Diese Frage lässt eigentlich nicht pauschal beantworten. Hintergrund: Entscheidend sind nicht nur der Sitz, sondern auch der Fahrzeugtyp und die persönlichen Vorlieben des Kindes.

Experten – wie vom DVR – sehen in den Kindersitzen mit Fangkörper eine sicherheitstechnisch adäquate Lösung. Allerdings ist nicht jedes Kind mit dem Fangkörper, welcher den Oberkörper fixiert, einverstanden. Gurtsysteme werden von einigen Kindern besser angenommen.
Prüfkriterien für einen Kindersitz sollten – aus Sicht der Eltern – unter anderem die folgenden Aspekte sein:
- Sicherheit
- Ergonomie
- Bedienung
- Schadstoffbelastung
- Reinigung
Besonders in den Vordergrund treten hier natürlich die ersten beiden Aspekte. Die Sicherheit ist das wesentliche Element. Dazu tragen beispielsweise die folgenden Faktoren bei:
- der Sitz im Auto
- der Schutz beim Seitenaufprall
- das Verletzungsrisiko beim Frontcrash
Entsprechende Kindersitze werden beispielsweise bei vertbaudet.de angeboten. Viele der dort vorgestellten Sitze wurden entsprechenden Tests unterzogen.
Wichtig: Die Bedienung der Rückhalteeinrichtung muss für die Eltern einfach sein, sollte aber vermeiden, dass der Nachwuchs das Gurtsystem oder den Fangkörper selbst lösen kann.
In Bezug auf die Ergonomie spielen Sitzposition und Polsterung eine Rolle. An dieser Stelle geht es darum, dass der Nachwuchs es sich auch bei längeren Autofahrten im Kindersitz bequem machen und trotzdem sicher unterwegs sein kann.
Babyschale bis Sitzerhöhung: Die verschiedenen Sicherheitslösungen:
Die Entscheidung für einen Kindersitz wird vom Gewicht und der Größe des Kindes beeinflusst. Das Problem: Heute existieren mehrere Normen, was Eltern die Auswahl der Rückhalteeinrichtung nicht wirklich erleichtert.
Über Jahre haben sich Eltern nach der Norm ECE-R 44 gerichtet, deren Einteilung im Wesentlichen auf dem Gewicht beruht. Die vier Klassen decken das Spektrum zwischen unter 13 Kilogramm bis 36 Kilogramm ab.
ECE-R 44 Klassen in Überblick:
- Klasse 0+ – unter 13 Kilogramm
- Klasse I – 9 bis 18 Kilogramm
- Klasse II – 15 bis 25 Kilogramm
- Klasse III – 22 bis 36 Kilogramm
Im Handel angeboten werden Sitze, die zwei oder drei Klassen umfassen können. Die zunehmend verbreitete ECE-R 129 Norm zielt auf die Körpergröße des Kindes ab und beinhaltet insgesamt sechs Klassen. Klasse Q0 umfasst unter 60 Zentimeter, während Klasse Q10 für ältere Kinder ab 125 Zentimeter in Frage kommt.
Tipp: Kindersitze für Säuglinge/Kleinkinder bis 15 Monate werden entgegen der Fahrtrichtung eingebaut und allgemein als Babyschale bezeichnet. Erst mit dem Wechsel auf Klasse I dürfen die Rückhalteeinrichtungen vorwärtsgerichtet verbaut werden.
Für größere Kinder ab etwa 15 Kilogramm dürfen Eltern zu einer Sitzerhöhung nach ECE-R 44 greifen. Allerdings verringert sich hier der Seitenaufprallschutz deutlich. Hier bietet sich der Griff zu Alternativen an – etwa der Sitzerhöhung mit Rückenteil.
Fazit: Kinder immer sicher im Auto anschnallen
Die Zahl der tödlich verunglückten Kinder im Straßenverkehr ist zum Glück in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Dies ist auch ein Verdienst der Kindersitze. Letztere werden über die StVO vorgeschrieben. Eltern, welche hierauf verzichten, riskieren ein Bußgeld, Punkte – und die Sicherheit der eigenen Kinder. Es reicht aber nicht, einfach irgendeinen Kindersitz zu kaufen. Im Interesse der Sicherheit muss darum gehen, sich für das richtige Modell zu entscheiden. Die bisher geltende Norm ECE-R 44 wird zunehmend durch die ECE/UN-Regelung Nr. 129 (iSize) abgelöst. Die Kaufentscheidung macht diese Entwicklung natürlich nicht einfacher. Am besten lassen Eltern ihren Nachwuchs einfach Probe sitzen – und treffen dann die Entscheidung für oder gegen einen Kindersitz.