Laut einer TÜV Süd Untersuchung weist, jedes vierte Fahrzeug, bei der Hauptuntersuchung (HU) „erhebliche Mängel“ auf. Der ADAC warnt: jedes Jahr fallen 22% durch die HU. Die häufigste Grund sind Mängel bei Beleuchtung. Daher empfehlen wir im Oktober am kostenlosen Lichttest teilzunehmen.
Bei einem solchen Befund wird die neue Plakette verweigert und das Auto muss erneut vorgeführt werden. Das sorgt natürlich für zusätzliche Kosten und einen nicht unerheblichen Zeitverlust – der in den meisten Fällen vermieden werden kann. Wer im Vorfeld bereits einige Dinge beachtet, kann ein solch unliebsames Ergebnis aber fast immer verhindern.
Folgendes vor der Hauptuntersuchung prüfen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bereithalten
- Unterlagen zur Abgasuntersuchung (AU) mitbringen
- Kontrollleuchten im Cockpit prüfen
- Beleuchtung (alle Lampen) und Hupe prüfen
- Warndreieck, Warnweste & Erste-Hilfe-Material auf Funktionsfähigkeit prüfen und auf das Ablaufdatum achten
- Haben die Reifen noch 1,6 Millimeter Profiltiefe?
- Fahrzeug reinigen und aufräumen
- Hat die Scheibenwaschanlage genug Wasser / Frostschutz?
- Papiere für Änderungen/Umbauten (Räder, Auspuff etc.) parat haben

Wichtige Baugruppen selbst überprüfen
Denn die überprüften Baugruppen bei der Hauptuntersuchung können auch von jedem Fahrer mit geringem technischem Verständnis selbst in Augenschein genommen werden. Zunächst sollte die Beleuchtungsanlage geprüft werden: Natürlich muss Abblend- und Fernlicht funktionieren, dasselbe gilt für die Signaleinrichtungen wie Blinker und Bremslicht. Die korrekte Einstellung der Scheinwerfer wird zwar ebenfalls nicht selten bemängelt, eine Überprüfung in der heimischen Garage ist aber kaum möglich. Sollte die Einstellung bei der Prüfung nicht stimmen, ist aber eine Nachregulierung vor Ort meist unkompliziert möglich.

Die wichtigsten Prüfkriterien der Hauptuntersuchung
- Zustand der Bremsen und Reifen
- Funktionsfähigkeit der Beleuchtungsanlage
- Prüfung auf übermäßiges Spiel im Fahrwerk
- Kontrolle des Unterbodens auf Korrosion
- Kontrolle der elektrischen Assistenzsysteme
Begonnen werden sollte damit, die Reifen zu überprüfen, weil sich hier auch andere Schäden entdecken lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Profil den gesetzlichen 1,6 Millimetern entspricht und gleichmäßig abgefahren ist. Ungleichmäßige Abnutzungen lassen auf Mängel beim Fahrwerk schließen, die schon im eigenen Interesse schnellstmöglich abgestellt werden sollten. Das Alter der Reifen ist hingegen kein Prüfkriterium, wohl aber die Beschaffenheit der Gummimischung: Ist der Reifen sichtbar porös, kann die Plakette verweigert werden. Sicherheitsrelevant ist darüber hinaus auch der Zustand der Bremsen. Für die Bremswirkung wird zwar eine Prüfanlage benötigt; sofern Bremsbeläge und -Scheiben noch nicht verschlissen sind, brauchen hier aber keine überraschenden Ergebnisse erwartet werden. Bei maximalem Lenkereinschlag kann die Stärke von Scheiben und Belägen überprüft werden. Dabei ist es meist nicht notwendig, genau nachzumessen. Auf den Bremsklötzen befindet sich mittig ein Spalt, welcher den eigentlichen Belag in zwei Hälften aufteilt. Dieser Spalt muss in jedem Fall noch sichtbar sein. Die Bremsscheibe hingegen bildet am äußeren Rand eine Kante, die bei fortschreitendem Verschleiß immer stärker zum Vorschein tritt. Sie darf fühlbar, aber noch nicht zu stark ausgeprägt sein – im Zweifel sollte nachgemessen werden.
Der Rost kehrt zurück
Wenn die Möglichkeit dazu besteht, sollte auch der Unterboden kontrolliert werden. Leider ist der Rost, welcher lange Jahre der Hauptfeind der Autos war, zurückgekehrt: Viele Hersteller haben in den letzten Jahren beim Korrosionsschutz gespart, sodass gammelnde Unterböden auch bei relativ jungen Fahrzeugen wieder ein Thema sind. Tragende Teile wie beispielsweise die Seitenschweller sollten also in jedem Fall rostfrei sein. Selbiges gilt für die Bremsleitungen und das Fahrwerk. Außerdem sollte eine Kontrolle auf Ölverlust stattfinden: Tropft es unter dem Auto, wird die neue Plakette in jedem Fall verweigert. Leichte Undichtigkeiten werden hingegen zumeist akzeptiert. Ein letzter Blick fällt auf das Armaturenbrett: Die Lampen für ESP oder ABS sollten nach dem Start erlöschen, was eine Funktionsfähigkeit der Systeme signalisiert.
Hat man all diese Punkte, ohne Mängel festzustellen, überprüft, hat man kein Bußgeld zu befürchten und kann beruhigt zur Haupt- und Abgasuntersuchung in die nächstgelegene Werkstatt fahren.
Wie man die Hauptuntersuchung besteht
Oft sind es nur Kleinigkeiten, die der neuen Prüfplakette im Wege stehen. Ob die Beleuchtung oder die Hupe funktionieren, kann jeder leicht selbst kontrollieren und wenn nötig beheben lassen. Das spart Zeit & Kosten bei der Prüfung und man kann eine Nachuntersuchung vermeiden.
Sind alle Papiere vorhanden?
Geht es zur Prüfhalle, muss man den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bereit halten. Am besten legt man sie auf dem Armaturenbrett bereit, damit nicht lange danach gesucht werden muss. Bei einer Nachuntersuchung wird auch der Bericht der vorangegangenen HU benötigt, sonst ist erneut eine komplette HU erforderlich.
AU-Nachweis und ABE-Gutachten vorlegen
Wurde die Abgasuntersuchung schon vorher in der Werkstatt durchgeführt, wird auch der AU-Nachweis benötigt. Dieser darf allerdings nicht älter als zwei Monate sein. Liegen Papiere zu Fahrzeugänderungen vor, zum Beispiel zu Sonderrädern, Tuning oder Schalldämpfer, sollte man sie mit den anderen Unterlagen parat haben. Fehlt ein vorgeschriebenes Gutachten, so ist das bei der HU ein erheblicher Mangel.
Kontrollleuchten prüfen
Auch die Kontrollleuchten im Cockpit sind einen Blick wert. Leuchten die Lämpchen für ABS, ESP, Airbag oder andere Sicherheitskomponenten dauerhaft, ist das ein Hinweis auf eine Fehlfunktion. Im Klartext: Es gibt keine Plakette.
Beleuchtung – einer der häufigsten Mängel
Eine der am häufigsten bemängelten Baugruppen bei der HU ist die Beleuchtung. Ob Scheinwerfer, Bremslicht und Blinker funktionieren, lässt sich leicht an der Garagenwand oder mithilfe eines Mitfahrers checken. Ebenso leicht lässt sich die Hupe testen.
Zubehör bereitlegen
Auch die „HU-Klassiker“ Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Material sollten gut sichtbar bereitliegen. Fehlen sie oder sind unbrauchbar, droht ein geringer Mangel. Zu beachten ist hier: Das Erste-Hilfe-Material muss der DIN 13164 entsprechen und spätestens nach fünf Jahren erneuert werden. Das Verfallsdatum ist auf der Hülle angegeben.
1,6 Millimeter Reifenprofil
Die Reifen müssen noch mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen. Außerdem braucht die Scheibenwaschanlage genügend Wasser.
Last but not least macht ein gereinigtes Auto einen guten Eindruck. Da sich die Schnittstelle für die On-Board-Diagnose oft im Bereich unter dem Aschenbecher befindet, freut sich der Prüfer, wenn hier Sauberkeit herrscht.
Die Zeiten, in denen der Autofahrer vor der HU Angst haben musste, sind längst vorbei. Unser Auftrag ist es, bei der HU zu schauen, dass die Leute sicher durch den Verkehr kommen, und das möchten wir ihnen so angenehm wie möglich machen.
DEKRA Sachverständiger Sautter
Wo kann ich Hauptuntersuchung durchführen?
Verschiedene Dienstleister bieten die Durchführung der HU. Die Prüfstelle muss staatlich anerkannt sein. Neben den unabhängigen Prüfstellen kann man auch einfach einen Termin bei seiner Autowerkstatt machen. Die Prüfung wird dann von einem autorisierten Prüfer durchgeführt, der die Werkstatt regelmäßig besucht. Dadurch spart man den weiten Weg zur Prüfstelle.
Hier eine Liste an unabhängigen Prüfstellen & Werkstattportalen:
- GTÜ
- TÜV Nord
- TÜV Süd
- DEKRA
- www.dekra-roadsafety.com
- KÜS Fahrzeugüberwachung
- Fairgarage Portal
- Reparo Werkstatt finden
- Autobutler
- Autoraparaturen.de