Wer diese Vorschriften missachtet, dem drohen amtlicherseits zum Teil saftige Bußgelder, Punkte im Flensburger Strafregister und sogar die Stilllegung seines Fahrzeugs. Doch auch die Versicherungen wollen über nachträgliche Umbauten an dem versicherten Motorrad oder Auto informiert werden. Denn schon geringe Veränderungen können zu einer anderen Risikoeinstufung führen, was sich wiederum bei der Prämie auswirkt. Im Zweifel empfiehlt sich daher bei Tuningvorhaben die Rücksprache mit dem eigenen Versicherer. Dann kann man mögliche Änderungen bei der Versicherungsprämie gleich bei der Planung mit einkalkulieren. Außerdem nimmt der Versicherer die neuen Autoteile mit in die Police auf, sodass sie im Schadensfall von der Kaskoversicherung ersetzt werden können.
Erfährt die Kfz-Versicherung nichts von den ausgeführten Umbauten, kann der komplette Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Doch auch wenn es so weit nicht kommt, sind bei einem Unfall unangenehme Konsequenzen infolge der nicht gemeldeten Fahrzeugveränderungen möglich. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer den Schaden eines unschuldigen Dritten, wie die HUK-Coburg kürzlich gegenüber der Presse betonte. Doch kann der Versicherer prüfen, ob er den Fahrer wegen Gefahrerhöhung im Nachhinein in Regress nimmt. (ampnet/Sm)
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Škoda Octavia II RS mit Tuningteilen von Milotec.
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- Auto-Medienportal.Net/Milotec