Finden Sie die nächste Kfz-Zulassungsstelle ganz in Ihrer Nähe mit der Suche nach Zulassungsstelle in dem ausführlichen Städte-Verzeichnis. Insgesamt sind 660 Zulassungsstellen in unserem Verzeichnis eingetragen.

Bald sollen Städte in Kommunen eine Kfz-Zulassung oder Abmeldung auch per Internet erlauben. Bis jetzt hat die Bundesregierung aber noch keine konkreten Pläne vorzuweisen. Um Wartezeiten bei Amt zu sparen ist es besser vorher einen Termin per Telefon oder E-Mail auszumachen. Dann wird man meistens direkt beraten und hat keine Wartezeiten.


Kfz-Zulassungsstellen nach Bundesland

Karte der Kfz-Zulassungsstellen in der Bundesrepublik DeutschlandZulassungen in Mecklenburg-VorpommernKfz-Zulassung BerlinZulassungen in Schleswig-HolsteinZulassungen in HamburgZulassungen in Sachsen ZulassungenZulassungen in Sachsen-AnhaltZulassungen BrandenburgZulassungen in BrandenburgZulassungen in ThüringenKfz Zulassungen in BayernKfz Zulassungen in Baden WürttembergKfz Zulassungen in HessenZulassungsstellen im SaarlandZulassungen in Rheinland-PfalzZulassungen in Nordrhein-WestfalenZulassungsstellen in BremenZulassungen in Niedersachsen


Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung



Insgesamt sind in Deutschland 62,6 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von mehr als einer Million Kraftfahrzeuge (+1,9 %). Das Durchschnittsalter der Pkw beträgt 9,6 Jahre.
Die Zahl der Oldtimer ist auf über eine halbe Million angestiegen (675.000).
Insgesamt waren von den mindestens 30 Jahre alten Kfz rund 350.000 mit Historienkennzeichen registriert. Außerdem waren 2,2 Millionen Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet.

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Gliederung der Fahrzeuge in der Bundesrepublik


Fahrzeugbestand (Kraftfahrzeuge (Kfz) und Anhänger, ohne Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen)62,6 Millionen
Personenkraftwagen (Pkw)-Bestand45,8 Millionen
Anteil deutscher Marken64,8 Prozent
Euro 5-Anteil29,4 Prozent
Anteil der Pkw weiblicher Halter33,9 Prozent
Anteil der Pkw von Haltern über 60 Jahre29,6 Prozent
Durchschnittsalter9,3 Jahre
Fahrzeugdichte in Deutschland684 Kfz je 1.000 Einwohner


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Rechtliche Grundlage


Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Strassen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Ist für das Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis erteilt oder besteht keine EG-Typgenehmigung, hat er gleichzeitig die Erteilung der Betriebserlaubnis zu beantragen.

Lustige Detail am Rande: Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Naja Hauptsache du fährst keinen Zug! 😃