Zulassungsstellen in Deutschland
Finden Sie die nächste Kfz-Zulassungsstelle ganz in Ihrer Nähe mit der Suche nach Zulassungsstelle in dem ausführlichen Städte-Verzeichnis. Insgesamt sind 660 Zulassungsstellen in unserem Verzeichnis eingetragen.
Bald sollen Städte in Kommunen eine Kfz-Zulassung oder Abmeldung auch per Internet erlauben. Bis jetzt hat die Bundesregierung aber noch keine konkreten Pläne vorzuweisen. Um Wartezeiten bei Amt zu sparen ist es besser vorher einen Termin per Telefon oder E-Mail auszumachen. Dann wird man meistens direkt beraten und hat keine Wartezeiten.
Kfz-Zulassungsstellen nach Bundesland

- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung
- Vor dem Gang zur Zulassungsstelle unbedingt die Versicherung vergleichen!
- - Papiere zur Kfz-Zulassung
- - Zulassungsbescheinigung um ein Auto anzumelden
- - Kurzzeitkennzeichen Ratgeber
- - Fahrzeugschein verloren was ist zu tun?
- - Fahrzeug abmelden
- - Auto zulassen lassen
- - Wunschkennzeichen beantragen
- - Gebühren für die Kfz-Zulassung
Insgesamt sind in Deutschland 62,6 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von mehr als einer Million Kraftfahrzeuge (+1,9 %). Das Durchschnittsalter der Pkw beträgt 9,6 Jahre.
Die Zahl der Oldtimer ist auf über eine halbe Million angestiegen (675.000).
Insgesamt waren von den mindestens 30 Jahre alten Kfz rund 350.000 mit Historienkennzeichen registriert. Außerdem waren 2,2 Millionen Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet.
Einen Kfz-Händler in deiner nähe findest du bei Autohaus.in
Gliederung der Fahrzeuge in der Bundesrepublik
Fahrzeugbestand (Kraftfahrzeuge (Kfz) und Anhänger, ohne Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen) | 62,6 Millionen |
Personenkraftwagen (Pkw)-Bestand | 45,8 Millionen |
Anteil deutscher Marken | 64,8 Prozent |
Euro 5-Anteil | 29,4 Prozent |
Anteil der Pkw weiblicher Halter | 33,9 Prozent |
Anteil der Pkw von Haltern über 60 Jahre | 29,6 Prozent |
Durchschnittsalter | 9,3 Jahre |
Fahrzeugdichte in Deutschland | 684 Kfz je 1.000 Einwohner |
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Rechtliche Grundlage
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Strassen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Ist für das Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis erteilt oder besteht keine EG-Typgenehmigung, hat er gleichzeitig die Erteilung der Betriebserlaubnis zu beantragen.
Lustige Detail am Rande: Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Naja Hauptsache du fährst keinen Zug! 😃