Kfz-Zulassungsstelle Baunatal

Informationen zur in Kfz-Zulassungsstelle Baunatal. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Zulassungsbehörde Baunatal
Harzweg 15
34225 Baunatal

Telefon: 115
Telefax: 0561/787-3092
E-Mail: ordnungsamt@stadt-kassel.de
Website: www.serviceportal-kassel.de
Facebook: www.fb.com/stadtkassel

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Baunatal

Montag08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 12.30 Uhr (Mit Termin: 13.30 – 18.00 Uhr)
Freitag08.00 – 12.00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

KS Wunschkennzeichen für Baunatal

In Kassel (Hessen) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Anfahrt zur Zulassungsbehörde Baunatal

Harzweg 15, 34225 Baunatal

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Kassel oder Hofgeismar

  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Baunatal und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2017