Kfz-Zulassungsstelle Bergen auf Rügen

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Bergen auf Rügen. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind, findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Bergen
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen

Telefon: 03831/357-1000
Telefax: 03831/357-444100
E-Mail: poststelle@lk-vr.de
Website: www.lk-vr.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Bergen

Montag08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

RÜG Wunschkennzeichen für Bergen

Im Landkreis Stralsund kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.
Schilder sollten lieber im Internet bestellt werden da diese vor Ort über das dreifache kosten.

Anfahrt zum Ordnungsamt Bergen auf Rügen

Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Bergen und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2020