Kfz-Zulassungsstelle Borna

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Borna. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Borna Kontakt
Stauffenbergstr. 4, Haus 6
04552 Borna

Telefon: 03433/241-2055
Telefax: 03433/241-2099
E-Mail: info@landkreisleipzig.de
Website: www.landkreisleipzig.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem können sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten bestellen.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Borna

Foto Kfz-Zulassungsstelle Borna

Montag08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag08:30 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt Borna

Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna

Über ÖPNV der Stadt Borna lässt sich die Behörde leicht erreichen

BNA Wunschkennzeichen

Im Landkreis Leipzig (Sachsen) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es bei der Zulassungsbehörde schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Grimma näher dran ist
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist im Landkreis Leipzig und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2020