Kfz-Zulassungsstelle Buchen

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Buchen. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Buchen Kontakt
Henry-Dunant-Straße 6
74722 Buchen

Telefon: 06281/5212-1351
Telefax: 06281/5212-4716
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@neckar-odenwald-kreis.de
Website: www.neckar-odenwald-kreis.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten. Alternativ kannst du dich an die Kfz-Zulassungsstelle Mosbach wenden.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Buchen

Montag07:45 – 17:30 Uhr
Dienstag07:45 – 12:30 Uhr
Mittwoch07:45 – 16:00 Uhr
Donnerstag07:45 – 12:30 Uhr
Freitag07:45 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zum Landratsamt Buchen

Henry-Dunant-Straße 6, 74722 Buchen

BCH Wunschkennzeichen

Im Neckar-Odenwald-Kreis kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Buchen und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 17. März 2017