Kfz-Zulassungsstelle Döbeln

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Döbeln. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Döbeln Kontakt
Straße des Friedens 9a
04720 Döbeln

Telefon: 03431 74-1350
Telefax: 03431 74-1334
E-Mail: kfz.zulassung@landkreis-mittelsachsen.de
Website: www.landkreis-mittelsachsen.de


Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Döbeln

Montag09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstag09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag09:00 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zur Zulassungsstelle Döbeln

Straße des Friedens 9a, 04720 Döbeln

DL Wunschkennzeichen

Im Landkreis Mittelsachsen kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Döbeln oder im Landkreis und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2016