Kfz-Zulassungsstelle Dülmen

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Dülmen. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind, findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Dülmen
Kreuzweg 27
48249 Dülmen

Telefon: 02594/9436-3650
Telefax: 02594/9436-3699
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
Webseite: www.kreis-coesfeld.de

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Dülmen

Montag07:45 – 12:00 Uhr
Dienstag07:45 – 12:00 Uhr
Mittwoch07:45 – 12:00 Uhr
Donnerstag07:45 – 12:00 & 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag07:45 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

COE Wunschkennzeichen für Dülmen

Im Kreis Coesfeld kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.
Schilder sollten lieber im Internet bestellt werden da diese vor Ort über das dreifache kosten.

Anfahrt zum Landratsamt Dülmen

Kreuzweg 27, 48249 Dülmen

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Vorher einen Termin ausmachen
  • Die Zulassungsstelle Coesfeld besuchen
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Dülmen und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 21. November 2021