Kfz-Zulassungsstelle Eutin

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Eutin. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Eutin
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin

Telefon: 04521/788-800
Telefax: 04521/788-818
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-oh.de
Website: www.kreis-oh.de


Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Eutin

Foto: Kfz-Zulassungsstelle Eutin
Die Zulassungsstelle in der Bürgermeister-Steenbock-Str.20
Montag07:30 – 12:00 UhrDienstag07:30 – 12:00 UhrMittwoch07:30 – 12:00 UhrDonnerstag07:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 UhrFreitag07:30 – 12:00 UhrSamstagGeschlossenSonntagGeschlossen

Anfahrt zum Landrat Fachdienst Straßenverkehr Eutin

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20, 23701 Eutin

EUT Wunschkennzeichen für Eutin

Im Kreis Ostholstein kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Eutin und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 4. Oktober 2020