Kfz-Zulassungsstelle Gelnhausen

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Gelnhausen. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Gelnhausen
Im Niederfeld
63589 Linsengericht

Telefon: 06051/85-14240
Telefax: 06051/85-14242
E-Mail: zulassung@mkk.de
Website: www.mkk.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Gelnhausen

Montag07:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag07:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch07:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag10:00 bis 18:00 Uhr
Freitag07:30 – 11:30 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Am Donnerstag werden ab 17:30 keine neuen Anträge mehr angenommen

Anfahrt zum Landratsamt Gelnhausen

Im Niederfeld, 63589 Linsengericht

MKK Wunschkennzeichen

Im Main-Kinzig-Kreis kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Online die Wartezeit abfragen
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Gelnhausen und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 6. März 2017