Kfz-Zulassungsstelle Görlitz

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Görlitz. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Görlitz Kontakt
Straßenverkehrsamt Kfz-Zulassung
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz

Telefon: 03581 663-5220
Telefax: 03581 6636-5230
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de
Website: www.kreis-goerlitz.de


Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Görlitz

Kfz-Zulassungsstelle Görlitz
Foto vom Straßenverkehrsamt Görlitz in der Bahnhofstraße 24
Montag08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag08:30 bis 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz

GR Wunschkennzeichen

Im Landkreis Görlitz kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Görlitz und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 25. Oktober 2021