Kfz-Zulassungsstelle Heide

Informationen zur Zulassungsbehörde in Heide. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Heide
Stettiner Straße 30
25746 Heide

Telefon: 0481-972020
Telefax: 0481-971 478
E-Mail: zulassungsbehoerde@dithmarschen.de
Website: www.dithmarschen.de
Facebook: fb.com/heide.nordsee


Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen, Feinstaubplaketten lässt Fahrzeug für den Straßenverkehr zu.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Heide

Montag07:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag07:30 – 11:30 Uhr
Mittwoch07:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag07:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Freitag07:30 – 11:30 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zur Kfz-Zulassungsbehörde Heide

Stettiner Straße 30, 25746 Heide

HEI Wunschkennzeichen

Im Landkreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Online vorher einen Termin ausmachen
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Heide und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 14. März 2023