Kfz-Zulassungsstelle Kirchen

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Kirchen. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Kirchen Kontakt
Lindenstr. 1
57548 Kirchen

Telefon: 02741/688-228
Telefax: 02741/688-234
E-Mail: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Website: www.kirchen-sieg.de
Facebook: www.fb.com/stadtkirchensieg


Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Kirchen

Foto: Kfz-Zulassungsstelle Kirchen
Außenstelle der Zulassungsstelle Kreisverwaltung Altenkirchen
Montag08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 18:00 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zum Landratsamt Kirchen

Lindenstr. 1, 57548 Kirchen

Die Zulassungsstelle kannst du leicht über den ÖPNV erreichen.

AK Wunschkennzeichen

Im Kreis Sieg kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Kirchen oder im Kreis Sieg und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2022