Kfz-Zulassungsstelle Leer

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Leer. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind, findest du am Ende der Seite.

Anschrift vom Straßenverkehrsamt
Ringstraße 26
26789 Leer (Ostfriesland)

Telefon: 0491/926-1410
Telefax: 0491/926-91595
E-Mail: kfzfax@lkleer.de
Website: www.landkreis-leer.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Leer

Montag08:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag08:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag08:00 bis 13:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

LER Wunschkennzeichen für Leer

Im Landkreis Leer kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.
Schilder sollten lieber im Internet bestellt werden da diese vor Ort über das dreifache kosten.

Anfahrt zur Kfz-Zulassungsstelle Leer

Ringstraße 26, 26789 Leer

Über die öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Zulassungsstelle leicht erreichen.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Leer und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 7. November 2017