Kfz-Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind, findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Leutkirch
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg

Telefon: 07561/9820-1480
Telefax: 07561/9820-1407
E-Mail: buergerbuero@landkreis-ravensburg.de
Webseite: www.landkreis-ravensburg.de

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Leutkirch

Montag07:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag07:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch07:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag07:30 – 12:00 und 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag07:00 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

RV Wunschkennzeichen für Leutkirch

Im Landkreis Ravensburg (Baden-Württemberg) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.
Schilder sollte man lieber im Internet bestellen da diese vor Ort über das dreifache kosten. Für Motorräder können maximal 5-stellige Kombinationen zugeteilt werden. 3-stellige Kennzeichen sind nur bei Bedarf möglich, hierfür ist die Rücksprache mit der Zulassungsstelle erforderlich. Umlaute (Ä,Ü,Ö) sowie die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SD und SS sind nicht zulässig.

Anfahrt zum Landratsamt Leutkirch

Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg

Tipps wenn es schnell gehen soll:

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Leutkirch und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 6. November 2017