Kfz-Zulassungsstelle Marktoberdorf

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Marktoberdorf wie Anfahrt und Öffnungszeiten. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Landratsamt Ostallgäu Kfz-Zulassungsbehörde
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Telefon: 08342/911-444
Telefax: 08342/911-123
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-oal.bayern.de
Webseite: www.buerger-ostallgaeu.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Marktoberdorf

Montag07:30 – 17:30 Uhr
Dienstag07:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag07:30 – 19:00 Uhr
Freitag07:30 – 12:30 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

MOD Wunschkennzeichen für Marktoberdorf

Im Landkreis Ostallgäu kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.
Schilder sollten lieber im Internet bestellt werden da diese vor Ort über das dreifache kosten.

Anfahrt zur Kfz-Zulassungsstelle Marktoberdorf

Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Zulassung online vorbereiten
  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Ostallgäu, Marktoberdorf oder Umgebung und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 2. Oktober 2019