Kfz-Zulassungsstelle Meißen

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Meißen wie Anfahrt und Öffnungszeiten.

Anschrift
Landratsamt Meißen Dezernat II Kfz-Zulassungsbehörde
Brauhausstr. 21
01662 Meißen

Telefon: 03521/7251-505
Telefax: (0)35 21 – 72 58 8055
E-Mail: verkehrsamt@kreis-meissen.de
Website: www.kreis-bergstrasse.de
Facebook: fb.com/StadtMeissen

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Meißen

Montag07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag07:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 – 17:00 Uhr
Freitag07:30 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zur Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle Meißen

Brauhausstr. 21, 01662 Meißen

Mit dem Öffentlichen Nahverkehr ist die Behörde leicht zu erreichen.

MEI Wunschkennzeichen

Im Landkreis Meißen (Sachsen) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Riesa näher dran ist
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • Online einen Termin buchen
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist im Kreis Meißen und Umgebung und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 11. November 2022