Kfz-Zulassungsstelle Mühlacker

Informationen zur Zulassungsbehörde Mühlacker wie Anfahrt und Öffnungszeiten. Weitere Tipps und welche Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Straßenverkehrsamt Mühlacker
Vetterstraße 21
75417 Mühlacker

Telefon: 07041/9583-10
Telefax: 07041/9583-20
E-Mail: zulassungsbehoerde@enzkreis.de
Website: www.enzkreis.de

Öffnungszeiten zur KFZ-Zulassung Mühlacker

Montag08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag08:00 – 14:00 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zur KFZ-Zulassung Mühlacker

Vetterstraße 21, 75417 Mühlacker

Mit den Öffentlichen kommst du leicht zum Straßenverkehrsamt. Mühlacker Bahnhof oder Haltestelle Kreisberufsschule, Parkplätze gibt es neben dem Gebäude.

PF Wunschkennzeichen Mühlacker

Im Enzkreis kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Online einen Termin ausmachen
  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Pforzheim näher dran ist
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist in Goslar oder im Landkreis und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Preise für Zulassung liegen bei ungefähr 27 Euro
  • Ein Wunschkennzeichen sollte vorher reserviert werden, die Anmeldung kostet ungefähr 13 Euro.

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 22. August 2021