Kfz-Zulassungsstelle Niebüll

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Niebüll wie Anfahrt und Öffnungszeiten. Weitere Tipps und welche Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Straßenverkehrsbehörde Niebüll
Kreis Nordfriesland
Gather Landstraße 75
25899 Niebüll

Telefon: 04661 9031-168
Telefax: 04661 9031-169
E-Mail: zulassung@nordfriesland.de
Website: www.nordfriesland.de

Öffnungszeiten zur KFZ-Zulassung Niebüll

Montag07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zur KFZ-Zulassung Niebüll

Gather Landstraße 75, 25899 Niebüll

NIB Wunschkennzeichen für Niebüll

Im Kreis Nordfriesland kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Online einen Termin ausmachen
  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Du kannst auch zur Zulassungsstelle Husum
  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist im Kreisgebiet Nordfriesland (Husum und Niebüll) und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Preise für Zulassung liegen bei ungefähr 27 Euro
  • Ein Wunschkennzeichen sollte vorher reserviert werden, die Anmeldung kostet ungefähr 13 Euro.

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 31. Oktober 2016