Kfz-Zulassungsstelle Northeim

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Northeim. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Northeim
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim

Telefon: 05551/708-0
Telefax: 05551/708-223
E-Mail: zulassungsbehoerde@landkreis-northeim.de
Website: www.landkreis-northeim.de
Facebook: Landkreis-Northeim-Informationen

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Northeim

Montag08:00 – 11:30 Uhr
Dienstag08:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag08:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag08:00 – 11:30 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

NOM Wunschkennzeichen

Im Landkreis Northeim kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Anfahrt zum Landratsamt Northeim

Von-Menzel-Str. 7, 37154 Northeim

Mit dem ÖPNV ist die Zulassungsstelle leicht zu erreichen

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Online einen Termin buchen
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.
  • Die Zulassungsstellen in Einbeck und Uslar sind in der Nähe

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Northeim und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 8. Dezember 2020