Kfz-Zulassungsstelle Parsberg

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Parsberg. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Parsberg Kontakt
Alte Seer Straße 2
92331 Parsberg

Telefon: 09492 9000-30
Telefax: 09492 9000-31
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Website: landkreis-neumarkt.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Parsberg

Montag08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 12:00 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Annahmeanschluss ist 11:15 Uhr

Anfahrt zur Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Landratsamtes

Alte Seer Straße 2, 92331 Parsberg

PAR Wunschkennzeichen

In Neumarkt i.d.OPf. kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Online einen Termin ausmachen
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Parsberg oder Neumarkt und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 13. Dezember 2016