Kfz-Zulassungsstelle Pirna

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Pirna. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind, findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Pirna
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Telefon: 03501/515-4244 bis 4238
Telefax: 03501/515-8-4244
E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de
Website: www.landratsamt-pirna.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Pirna

Montag08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
MittwochGeschlossen
Donnerstag08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

PIR Wunschkennzeichen für Pirna

Im Freistaat Sachsen kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.
Schilder sollten lieber im Internet bestellt werden da diese vor Ort über das dreifache kosten.

Anfahrt zum Landratsamt Pirna

Schloßhof 2, 01796 Pirna

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Die Zulassung übers Internet vorbereiten
  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Pirna und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 11. April 2021